5489/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Fürntrath-Moretti
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Konsumentenschutzpolitik

Der Bereich des Konsumentenschutzes ist weitgehend durch EU-Vorgaben geregelt.
Abgesehen davon gibt es immer wieder Vorstöße von Konsumentenschützern, die
eine Übererfüllung konsumentenschutzrechtlicher EU-Normen verlangen. Dabei wird
in der Regel übersehen, dass ein derartiges golden plating" wesentliche
Wettbewerbsnachteile f
ür den Wirtschaftsstandort Österreich bedeutet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.              Sind Sie bereit, Forderungen im Konsumentenschutzbereich regelmäßig auf
ihre
Übereinstimmung mit EU-Vorgaben zu prüfen?

2.      In welcher Form werden Sie das Ergebnis solcher Prüfungen dem Nationalrat
zukommen lassen?

3.      Werden Sie bei dieser Prüfung auch die Wettbewerbsnachteile bewerten, die
durch
Übererfüllung von EU-Normen entstehen?