5489/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.05.2010
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Anfrage
der
Abgeordneten Fürntrath-Moretti
Kolleginnen
und Kollegen
an den
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend
Konsumentenschutzpolitik
Der Bereich
des Konsumentenschutzes ist weitgehend durch EU-Vorgaben geregelt.
Abgesehen
davon gibt es immer wieder Vorstöße von Konsumentenschützern, die
eine
Übererfüllung konsumentenschutzrechtlicher
EU-Normen verlangen. Dabei wird
in der Regel übersehen, dass ein derartiges „golden plating" wesentliche
Wettbewerbsnachteile für den Wirtschaftsstandort Österreich bedeutet.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit,
Soziales und
Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1.
Sind Sie
bereit, Forderungen im Konsumentenschutzbereich regelmäßig auf
ihre Übereinstimmung mit EU-Vorgaben zu
prüfen?
2.
In welcher Form werden Sie das Ergebnis solcher Prüfungen dem
Nationalrat
zukommen lassen?
3.
Werden Sie bei
dieser Prüfung auch die Wettbewerbsnachteile
bewerten, die
durch Übererfüllung von
EU-Normen entstehen?