5492/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ridi Maria Steibl, Dr. Ferdinand Maier
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Baby-Parkplätze (Kinderwagen-Parkplätze) - Einrichtung von Eltern-Kind- Parkplätzen analog den Behindertenparkplätzen

Zu enge Parklücken sorgen u.a. immer wieder dafür, dass das Herausnehmen von Kindern bzw. Kindersitzen sowie anderer unverzichtbarer Utensilien für Kinder aus dem geparkten Fahrzeug zur akrobatischen Herausforderung wird. Dabei verdient vor allem der Sicherheitsaspekt besonderes Augenmerk. Insbesondere bei mehr als einem Kind sind z.B. die Handhabung von Kinderwagen und gleichzeitiger Aufsichts-Führung nicht oder nur eingeschränkt möglich. Zudem fuhren längere Wege etwa zum Parkscheinautomaten und zurück - ebenfalls unter Berücksichtigung der erforderlichen Aufsichtsführung - zu zusätzlichen Belastungen.

Viele Einkaufszentren haben bereits vor dem Eingang Eltern-Kind-Parkplätze installiert, um den Eltern das Aus- und Einsteigen zu erleichtern. Nur auf öffentlichen Parkplätzen findet man Stellplätze dieser Art nicht.

Im § 24 der Straßenverkehrsordnung 1960 ist beispielsweise die Kennzeichnung von Behindertenparkplätzen geregelt; für Eltern-Kind-Parkplätze findet sich eine derartige Regelung nicht. Eine wirksame Kontrolle der Benutzung könnte durch die Einführung entsprechender Plaketten (Autoaufkleber oder Ausweise) durchgeführt werden, die etwa durch die Behörde in Verbindung mit dem Mutter-Kind-Pass ausgestellt werden könnte. Diese sollten die Eltern gleich nach der Geburt ihres Kindes erhalten, die sie als „Jung-Eltern ausweisen und für eine bestimmte Anzahl an Jahren (z.B. 4 Jahre) gültig sind (lautet auf das Kind, nicht Fahrzeug-Kennzeichen, damit etwa eine Tagesmutter dies auch nutzen kann).

Die Mobilität von Eltern und ihren Kleinkindern sollte stressfrei und deutlich angenehmer gestaltet werden. Daher treten die unterfertigten Abgeordneten für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung ein, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung bzw. Kennzeichnung von Eltern-Kind-Parkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen zu schaffen.

Auch die Ergänzung des Halteverbotszeichens durch ein Kinderwagensymbol (Zusatztafel) könnte vorgenommen werden.


Am 17. 11. 2009 hat sich auf Initiative der Steirischen Volkspartei der Landtag der Steiermark in einem Beschluss dafür ausgesprochen, dass durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung bzw. Kennzeichnung von Eltern-Kind-Parkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen geschaffen werden soll. Dieser Beschluss wurde auch als Ersuchen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie herangetragen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.  Wie beurteilen Sie das gemeinsame Anliegen der unterfertigten Abgeordneten und des steirischen Landtages auf Einrichtung von Eltern-Kind-Parkplätzen?

2.              Wie beurteilen Sie das Anliegen der unterfertigten Abgeordneten, auch die Ergänzung des Halteverbotszeichens durch ein Kinderwagensymbol (Zusatztafel) vorzunehmen?

3.              Werden Sie eine den Anliegen in Frage 1) und 2) entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten?

4.              Wenn ja, haben Sie schon Überlegungen angestellt, wie eine Ausstellung solcher Parkberechtigungen administrativ umgesetzt werden kann?

5.              Wenn ja, wann planen Sie diese in den Ministerrat zur Vorlage an den Nationalrat einzubringen?

6.              Wenn nein, warum unterstützen Sie dieses Anliegen vieler Eltern nicht?

7.              Haben Sie in dieser Frage schon mit dem Familienressort Kontakt aufgenommen?

8.              Welche sonstigen Maßnahmen setzen Sie, um Familien mit Kindern im Straßenverkehr zu unterstützen?

9.              Welche besonderen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr werden von Seiten Ihres Ressorts generell gesetzt?

10.       Haben Sie dem Land Steiermark auf seine diesbezügliche Eingabe schon geantwortet und wenn ja, was war der Inhalt Ihres Schreibens?