550/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Neubauer, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend gefälschte Urkunden und Dokumente von Asylwerbern

 

Einem Erlass des Bundesministeriums für Inneres vom 14. November 2008 ist zu entnehmen:

„(…) Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten teilte dem Bundesministerium für Inneres mit, dass in Bezug auf die von nigerianischen Asylwerbern zum Zwecke der Eheschließung dem Legalisierungsbüro zur Überbeglaubigung vorgelegten Geburtsurkunden einer Überprüfung durch den Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Abuja (vgl. Verwaltungsvorschrift vom 03. November 2008, Zahl BMI-VA130010408-11112/2008) unterzogen wurden.

 

Dem nunmehr vorliegenden Bericht des Vertrauensanwaltes ist Folgendes zu

entnehmen:

·        alle zur Prüfung vorgelegten Geburtsurkunden mit "FESTAC"-Merkmalen waren gefälscht und darüber hinaus von einer unzuständigen Behörde ausgestellt;

·        der die Urkunden unterzeichnende nigerianische Beamte hat gestanden, von den Auftraggebern der Urkunden bestochen worden zu sein;

·        ob durch den korrumpierten Beamten die Urkunden auch ausgefüllt wurden oder auf Blankodokumenten nur Siegel und Unterschrift angebracht wurden, geht aus dem Bericht nicht hervor.

 

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten teilt

ergänzend hinsichtlich der nigerianischen Personenstandsgesetze Nachstehendes mit:

·        die "National Population Commission" (NPC) ist gemäß Dekret 69/1988 die einzige für Beurkundungen zuständige Behörde in Nigeria;

·        jede Person, die nach dem Stichtag 01. Juli 1988 geboren ist, ist berechtigt, von der NPC eine Geburtsurkunde zu erhalten;

·        Personen, die vor dem 01. Juli 1988 geboren sind, erhalten von der NPC eine Nachbeurkundung ("Attestation of Birth“), sofern die entsprechenden Nachweise, u.a. eine Alterserklärung eines nahen Verwandten ("Age Declaration“) vorgelegt wurde;

·        Die Geburtsurkunde oder Nachbeurkundung darf nur von der zuständigen

Verwaltungsbehörde des NPC in jenem Bundesstaat ausgestellt werden, in welchem die Partei geboren ist. Eine Nachbeurkundung - wie in allen Fällen der "FESTAC"-Urkunden - durch eine außerhalb des Geburtsortes liegende Behörde ist unzulässig;

·        Jede Geburtseintragung ist in den Archiven der zuständigen Behörde registriert und dadurch im Einzelfall durch den Vertrauensanwalt der ÖB Abuja überprüfbar.

(…)“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Von wie vielen Asylantragsstellern im Jahr 2008 wurden die vorgelegten Urkunden und Dokumente auf ihre Echtheit geprüft, aufgegliedert auf die einzelnen Nationalitäten der Antragsteller?
  2. Wie viele von den vorgelegten Urkunden und Dokumenten waren gefälscht, aufgegliedert auf die einzelnen Nationalitäten der Antragsteller?
  3. Wie viele Asylantragsteller des Jahres 2008 hatten keine Urkunden und Dokumente bei sich, um diese Vorlegen zu können, aufgegliedert auf die einzelnen Nationalitäten der Antragsteller?
  4. Welche Urkunden und Dokumente aus welchen Ländern werden speziell auf ihre Echtheit überprüft?
  5. Wird bei jeder Urkunde oder jedem Dokument eine volle diplomatische Beglaubigung durch die österreichischen Vertretungsbehörden durchgeführt?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Bei welchen Ländern wird eine volle diplomatische Beglaubigung von Urkunden und Dokumenten durch die österreichischen Vertretungsbehörden durchgeführt?
  8. Wie ist die Vorgehensweise bei Urkunden und Dokumenten aus Nigeria?
  9. Wie ist die Vorgehensweise bei Urkunden und Dokumenten aus Pakistan?
  10. Wie ist die Vorgehensweise bei Urkunden und Dokumenten aus Tschetschenien?
  11. Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren diese Überprüfungen?
  12. Warum wurde vor einiger Zeit von der Praxis, Urkunden nur mit der vollen diplomatischen Beglaubigung durch die jeweilige österreichische Vertretungsbehörde anzuerkennen, abgegangen, so dass nun das Bundesministerium für Inneres dazu zurückkehrt?