552/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Eheschließungen von Asylwerbern
Einem Erlass des Bundesministeriums für Inneres vom 14. November 2008 ist zu entnehmen:
„(…) Auf Grund des Umstandes, dass sich die von nigerianischen Staatsbürgern, insbesondere von Asylwerbern, vorgelegten Dokumenten als Fälschungen herausgestellt haben, wird angeregt, in Fällen von beantragter Eheschließung von nigerianischen Asylwerbern, die keine Dokumente oder offensichtlich gefälschte Dokumente vorlegen und auch ein Überprüfung der vorgelegten Dokumente durch den Vertrauensanwalt der ÖB Abuja verweigern, die Eheschließung bis zum Abschluss des Asylverfahrens auszusetzen, da die Ehefähigkeit in diesen Fällen nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. Nach rechtskräftig negativem Abschluss des Asylverfahrens wäre der Antragsteller an die Behörden seines Heimatstaates zu verweisen. Im Falle einer Anerkennung als Flüchtling wäre der Antragsteller aufzufordern, entsprechende Unterlagen vorzulegen, die im Wege des Vertrauensanwaltes der ÖB Abuja abzuklären sind. (…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: