5533/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Anna Höllerer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Chancengleichheit für Frauen und Männer in den aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanzierten Programme in Österreich

Die Europäische Kommission erklärte im Jahr 1996 Gender Mainstreaming, d.h. die Einbindung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen zum verbindlichen Prinzip ihrer Tätigkeiten. Um das Ziel gleicher wirtschaftlicher Unabhängigkeit für Frauen und Männer zu erreichen, sieht die Kommission seither gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vor, Gender Mainstreaming bei der Umsetzung der Strukturfondsprogramme als Schwerpunkt zu betrachten.

Auf ihrem Treffen am 19. März 2010 hat die Hochrangige Gruppe für Gender Mainstreaming im Rahmen der Strukturfonds erneut ihre Verpflichtung bekräftigt, den Gleichstellungsaspekt durch den Rahmen und die Instrumente der Strukturfondspolitik voranzutreiben. Die Europäische Kommission forderte die Mitgliedstaaten dabei auf, Gender Mainstreaming bei der Zuweisung laufender Regionalmittel für den aktuellen Planungszeitraum 2007 bis 2013 weiter zu fördern.

Die Tätigkeit der hochrangigen Gruppe stützt sich auf die Mitteilung der Kommission über die Implementierung des Gender-Mainstreaming in den Strukturfonds- Programmplanungsdokumenten 2000-2006" vom 20. Dezember 2002 (KOM (2002) 748 endg.). Die hochrangige Gruppe trägt zur Entwicklung von Instrumenten und Verfahren bei, mit denen die Belange der Geschlechtergleichstellung in jede Phase des regional- und kohäsionspolitischen Prozesses einbezogen werden sollen.

Für den Zeitraum 2007-2013 stehen in Österreich über 524 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung (Nationales Programm und Konvergenzprogramm). Damit werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Integration, lebenslanges Lernen und die Territorialen Beschäftigungspakete gefördert.

Im operationellen Programm für Österreich werden die Fördermittel des ESF zur besseren Qualifizierung von ArbeiterehmerInnen eingesetzt, um österreichische Unternehmen bei der Anpassung an den wirtschaftlichen Wandel und bei der bessern Bewältigung der Herausforderungen von Globalisierung und Überalterung zu unterstützen. Das ESF-Programm soll auch bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben helfen und somit die sozialen Eingliederungen fördern. Ein Ziel ist auch die bessere Integration von arbeitsmarktfremden Personen. Zu den wichtigsten Prioritäten zählt die explizite Unterstützung von Frauen. Dabei sollen besonders Ausbildung und Qualifikation der Frauen gefördert sowie deren berufliche Eingliederung aktiv unterstützt werden.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.      Welche   konkreten   Maßnahmen  werden   gesetzt,   um   das  Ziel Chancengleichheit auf allen Ebenen des ESF-Programms zu erreichen? Wie wird  sichergestellt, dass Frauen und  Männer gleichgestellt vom ESF- Programm profitieren?

2.      Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die bekräftigte Verpflichtung der Hochrangigen Gruppe für Gender Mainstreaming im ESF-Programm umgesetzt?

3.      Welche Beträge stehen in den einzelnen Prioritätenachsen für die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen zur Verfügung?

4.      Wie ist die begleitende Beobachtung  und  (Zwischen)-Evaluierung  der Berücksichtigung von Chancengleichheit  organisiert?  Wie werden deren Ergebnisse z.B. identifizierte Defizite und Schwachstellen umgesetzt?

5.      Ist geplant auf Ebene des Begleitausschusses eine Arbeitsgruppe Chancengleichheit einzurichten? Wurden dazu bereits Überlegungen angestellt? Wenn nein, warum nicht?

6.      Wie wird bei den Programmangeboten und bei der Programmumsetzung auf die unterschiedlichen Lebenslagen zwischen Frauen und Männern eingegangen? Auf welche Weise werden Frauen aktiv angesprochen und beraten?

7.      Wie wird den AkteurInnen der Zugang zum ESF-Programm erleichtert? Wurde die Informationsarbeit hinsichtlich der Möglichkeiten, die das ESF-Programm für Chancengleichheit bietet, verbessert? Spiegelt sich dies in einem erhöhten Informationsstand der AkteurInnen bzw. NGOs wider?

8.      In welcher Weise wurde der Wissensstand in der Programmverwaltung für das Thema Chancengleichheit allgemein verbessert? Inwiefern sind die beteiligten Stellen mit den Möglichkeiten zur Umsetzung des Themas Chancengleichheit vertraut? Auf welche Art werden die Empfehlungen der High Level Group mit den Programmverwaltern kommuniziert?

9.      Durch welche konkreten Maßnahmen wird die verstärkte Teilnahme und Integration von Frauen in Entscheidungsprozessen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung gefördert?

10.  Wie viele Projekte mit dem Schwerpunkt Gender Mainstreaming wurden bis jetzt eingereicht und genehmigt? Wie viele ESF-Mittel bzw. nationale Gegenüberstellungsmittel stehen für diese Vorhaben zur Verfügung?


11.       Wie werden die einschlägigen Erfahrungen aus vorangegangenen Programmperioden umgesetzt? Auf welche Art wurden die dementsprechenden Empfehlungen berücksichtigt?