5596/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Taxigewerbe in Österreich- Entwicklung”

Mit der AB 3156/XXIV.GP vom 1.Dezember 2009 wurde die Anfrage „Taxigewerbe - Überfälle und sonstige Sicherheitsfragen” von der Innenministerin beantwortet. Einige Fragen konnten von ihr aber zuständigkeitshalber nicht beantwortet werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.              Wie hoch lag das jährliche Durchschnittseinkommen von unselbständigen TaxilenkerInnen in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

2.              Wie hoch ist die Durchschnittspension von unselbstständigen TaxilenkerInnen in Österreich?

3.              Wie hoch ist die Durchschnittspension von TaxiunternehmerInnen (GSVG) in Österreich?

4.              Warum gibt es bis heute noch keinen österreichweit gültigen Kollektivvertrag für die TaxilenkerInnen?

Werden Sie sich für die Erstellung eines solchen gegenüber den Kollektivvertragspartnern

einsetzen?

Woran ist der Abschluss eines Kollektivvertrages bislang gescheitert?

5.    Wie viele Fälle von rechtswidrigen Entgeltsvereinbarungen zwischen unselbständigen LenkerInnen und Konzessionsinhabern sind Ihnen in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 bekannt geworden Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

6.      Welche Maßnahmen können seitens Ihres Ressorts gegen rechtswidrige Entgeltsvereinbarungen zwischen unselbstständigen LenkerInnen und Konzessionsinhabern ergriffen werden (z.B. Aufteilung Fuhrlohn 50: 50 oder 60: 40 oder nach gefahrenen Kilometern)?

7.             Welche Maßnahmen hat das Ressort in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 ergriffen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer)?

8.             Werden Sie im Wege der Amtshilfe konzentrierte Aktionen von Sozialversicherungsträgern, Finanzverwaltung, KIAB, Arbeitsinspektorat sowie Sicherheitsbehörden um den Problemen der Scheinselbstständigkeit, Steuer- und Sozialbetrug etc. im Taxibereich auf die Spuren zu kommen, veranlassen?

9.             Treten Sie in Anbetracht dieser unbefriedigenden Situation für eine obligatorische Verwendung von Legitimationskarte mit Namen, Foto und Sozialversicherungsnummer im Fahrzeug ein (wie in Wien)?

Wenn nein, weshalb nicht?

10.  Wie stehen Sie - nicht zuletzt aus Transparenzgründen - zur verpflichtenden Einführung eines multifunktionellen Kartenterminals für Taxifahrzeuge (Km- Angabe, Abrechnungsfunktion, Lesegerät von Bankomat- und Kreditkarten sowie Rechnungsdrucker)?