56/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Rezeptgebühren-Deckelung

Im Rahmen der Rezeptgebühren-Deckelung wurde in den Richtlinien des Hauptverbandes
der Sozialversicherungsträger eine Mindestobergrenze festgeschrieben.

§ 16 Abs. 4 der Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr lautet nämlich:

„(4) Übersteigt das ermittelte Jahresnettoeinkommen nicht das Zwölffache des Richtsatzes
nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb ASVG (§ 150 Abs. 1 lit. a sublit. bb GSVG, § 141 Abs. 1 lit.
a sublit. bb BSVG) (Einzelrichtsatz), so ist das Zwölffache dieses Richtsatzes als
Jahresnettoeinkommen heranzuziehen."

Liegt das Jahresnettoeinkommen also unter dem Zwölffachen des Einzelrichtsatzes für die
Ausgleichszulage, das sind im Jahr 2008 747,-- Euro im Monat, wird die
Rezeptgebührenobergrenze vom Zwölffachen dieses Richtsatzes berechnet. Diese für alle
Pensionen geltende Mindestobergrenze liegt 2008 bei 179,-- Euro.

Das bedeutet, jeder nicht aus sozialer Schutzbedürftigkeit rezeptgebührenbefreite
Versicherte, muss zumindest 37 Rezeptgebühren bezahlen, bevor er die Obergrenze
erreicht und für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit ist.

Von dieser Untergrenze der Deckelung der Rezeptgebühren, die der Hauptverband
beschlossen hat, sind aber nicht nur Pensionisten betroffen, sondern alle Personen mit
einem Einkommen, das unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt. Zum Beispiel auch
teilzeitbeschäftigte Frauen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.       Wie viele Personen sind insgesamt von dieser Regelung betroffen (gegliedert nach
Geschlecht, Alter, Beruf)?

2.       Warum wurde diese Regelung entgegen der Entschließung des Nationalrates in die
Richtlinien aufgenommen?

3.       Ist geplant die Mindestobergrenze ersatzlos zu streichen?

4.       Was würde durch die Streichung der Mindestobergrenze in Summe an Rezeptgebühren
weniger eingenommen?