Eingelangt am
08.06.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen
und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Beitragsrückstände in
der SVA bei selbständigen PersonenbetreuerInnen
Bei der Abmeldung von selbständigen PersonenbetreuerInnen in
der Sozialversicherung kommt es zu Problemen, wenn PersonenbetreuerInnen in ihr
Heimtland zurückkehren und ihre Gewerbe nicht abmelden oder ruhend
stellen. Weil weder die PflegepatientInnen noch die SVA die
BetreuerInnen abmelden können, bleiben sie weiter versichert. Die
Eintreibung der offenen Beiträge gestaltet sich bei dieser Personengruppe
im Ausland besonders schwierig, da die Heimatanschrift meist gar nicht bekannt
ist. Dadurch wird die SVA durch den erhöhten bürokratischen Aufwand
und die offenen Zahlungsrückstände belastet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viele
Personen waren im Jahr 2009 bei der SVA als selbständige
PersonenbetreuerInnen sozialversichert?
- Wie viele
Personen sind derzeit bei der SVA als selbständige
PersonenbetreuerInnen sozialversichert?
- Bei wie
vielen Personen aus dieser Gruppe konnten im Jahr 2009
a) Versicherungsbeiträge
b) Kostenbeiträge
nicht eingetrieben werden?
- Bei wie
vielen Personen aus dieser Gruppe konnten bisher im Jahr 2010
a)
Versicherungsbeiträge
b)
Kostenbeiträge
nicht eingetrieben werden?
- Welche Kosten
(bzw. Einnahmenausfälle) sind der SVA dadurch im Jahr 2009
entstanden?
- Welche Kosten
(bzw. Einnahmenausfälle) sind der SVA dadurch bisher im Jahr 2010
entstanden?
- Wie hoch ist
der prozentuelle Anteil bei den selbständigen PersonenbetreuerInnen,
deren Beitragsvorschreibung eingemahnt werden musste, im Verhältnis
zu ihrem Versichertenstock?
- Wie
hoch ist der prozentuelle Anteil bei den selbständigen
PersonenbetreuerInnen, bei denen eine Exekution beantragt werden musste,
im Verhältnis zu ihrem Versichertenstock? In wie vielen Fällen
war die Exekution erfolgreich?
- Welche
Maßnahmen wollen Sie (die SVA )setzen bzw. haben Sie gesetzt, um
diese Situation zu verbessern?