5678/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.06.2010
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend kaufmännische Pflichtausbildung und Verkehrsstromanalyse bei behinderten Trafikanten

 

In der Ausgabe 05/2010 der Österreichischen Trafikantenzeitung stellt die neue Geschäftsführerin der Tabakmonopolverwaltung ihr Arbeitsprogramm für die nächsten fünf Jahre vor:

 

 

Mit diesem Ansatz verlässt die neue Geschäftsführerin der Tabakmonopolverwaltung nicht nur bisher bewährte Umsetzungsmodelle sondern verletzt auch die geltenden Regelungen des Tabakmonopolgesetz 1996.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Hat die neue Geschäftsführerin im Zuge ihrer Bewerbung eine inhaltliche Neuausrichtung der Tabakmonopolverwaltung angesprochen bzw. vorgestellt?

 

2.      Hat das Bundesministerium für Finanzen diese inhaltliche Neuausrichtung zur Kenntnis genommen  bzw. bei der Bewerbung der neuen Geschäftsführerin sogar als wesentlich bewertet?

 

3.    Welchen Stellenwert soll die kaufmännische Ausbildung bei der Verleihung eines Tabakfachgeschäftes nach den Vorstellungen der neuen Geschäftsführerin der Tabakmonopolverwaltung haben?


4.      Deckt sich dieser  Stellenwert einer kaufmännischen Ausbildung bei der Verleihung eines Tabakfachgeschäftes nach den Vorstellungen der neuen Geschäftsführerin der Tabakmonopolverwaltung mit den Vorstellungen des Bundesministeriums für Finanzen?

 

5.      Welchen Stellenwert soll die Verkehrsstromanalyse bei der Verleihung eines Tabakfachgeschäftes, der Neuerrichtung eines Tabakfachgeschäftes nach den Vorstellungen der neuen Geschäftsführerin der Tabakmonopolverwaltung haben?

 

6.      Deckt sich dieser Stellenwert einer Verkehrsstromanalyse bei der Verleihung eines Tabakfachgeschäftes nach den Vorstellungen der neuen Geschäftsführerin der Tabakmonopolverwaltung mit den Vorstellungen des Bundesministeriums für Finanzen?

 

7.    Welche qualitative und quantitative Veränderung bei der Anzahl und Neuübernahme von Tabakfachgeschäften würde die bindende Vorschreibung einer kaufmännischen Ausbildung und einer Verkehrsstromanalyse ergeben?

 

8.    Welche legistischen und verfahrensrechtlichen Maßnahmen müssten zur Umsetzung der Ideen der neuen Tabakmonopolverwaltungs-geschäftsführerin gesetzt werden?