5707/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rädler

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Aufzugskartell, Schadenersatz

Der Abgeordnete Johann Maier hat sich in mehreren parlamentarischen Anfragen für Konsequenzen aus dem Auffliegen des sogenannten Aufzugskartells interessiert. Die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse sollen nunmehr aktualisiert und vervollständigt werden.

Hintergrund ist, dass nach der von der EU verhängten Kartellstrafe (992 Mio. €) gegen vier europäische Aufzugshersteller - Kone, Otis, Schindler und ThyssenKrupp - Bauträger, Hausverwaltungen, aber auch Städte und Gemeinden, prüfen, ob auch sie von diesen illegalen Preisabsprachen betroffen sind und Schadenersatzansprüche gestellt werden können.

In Österreich ermittelte bereits seit längerem dazu auch die Bundeswettbewerbsbehörde (Bußgeldverfahren), schließlich wurde in Österreich eine Geldbuße von 75,4 Mio. € verhängt. Nach Schätzung von Experten könnten die vier genannten Firmen durch ihre Preisabsprachen allein in Österreich einen Schaden von 250 Mio. € angerichtet haben. Einige Schadenersatzklagen sind bereits öffentlich bekannt geworden.

Die Finanzprokuratur hat dem Vernehmen nach dazu ein Gutachten über allfällige rechtlich mögliche bzw. gebotene Maßnahmen betreffend bestehende Aufzugs-Wartungsverträge. erstellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

(Die nachstehenden 7 Fragen beziehen sich nicht nur auf die Zentralstelle des Bundesministeriums sondern auch auf alle nachgeordneten Dienststellen, Unternehmungen und privat- oder öffentlichrechtlichen Körperschaften im Ressortbereich, die der Aufsicht, der Einschau oder den Weisungen des Bundesministeriums oder der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, die gegenüber dem Bundesministerium auskunftspflichtig sind oder für die das Bundesministerium einen wesentlichen Anteil an der Finanzierung der Tätigkeit leistet oder bei denen Nominierungsrechte für Mitglieder eines Kontroll- oder Geschäftsführungsorgans bestehen, jeweils aufgeschlüsselt für die Jahre 2005 bis 2009.)


 

1.  Mit wie vielen und welchen Unternehmen wurden Aufzugwartungsverträge abgeschlossen?

2.              Welche Beträge wurden für die Aufzugswartung an diese Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung der Beträge auf die einzelnen Aufzugwartungsfirmen)?

3.              Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge ergeben und welche Schlussfolgerungen wurden daraus getroffen?

4.              Wie hoch ist der Schaden durch das Aufzugskartell?

5.              Was werden Sie nach Vorliegen des Gutachtens der Finanzprokuratur unternehmen?

6.                Wurde bereits oder wird klagsweise gegen die kartellrechtlichen verurteilten Aufzugsfirmen vorgegangen?

7.                Werden die laufenden Wartungskosten herabgesetzt und die zu viel bezahlten Wartungskosten zurückbezahlt werden, wenn nein, warum nicht?