5728/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Karin Hakl

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend ELGA

Die ELGA GmbH wurde mit Beschluss vom 20. November 2009 gegründet. Diese Gesellschaft soll sich folgenden Punkten widmen:

•   Die Koordination und Integration aller operativen Maßnahmen zur Einführung der ELGA (Elektronische Gesundheitsakte)

•   Die Errichtung von Systemkomponenten und  die Begleitung von Pilotierungen entsprechend den Vorgaben der Bundesgesundheitskommission

•   Das Qualitäts- und Akzeptanzmanagement für die ELGA

Die ELGA wird oft als wichtigstes e-Health Projekt in Österreich bezeichnet. Effizienzsteigerung, Weiterentwicklung und Modernisierung des österreichischen Gesundheitssystems, hohe Einsparungspotenziale sowie bessere, schnellere und kostengünstigere Versorgung der Patienten sind nur einige der Vorteile, die sich aus der ELGA ergeben sollen.

Laut Regierungsprogramm kommt vor allem dem elektronischen Patientenakt und der Vereinbarkeit von Arzneimittelverordnungen (z.B. e-Medikation) große Bedeutung zu. Im Interesse der Patienten sollen diese Projekte rasch verwirklicht werden. Entsprechende Mittel wurden seitens der Bundesgesundheitskommission längst zur Verfügung gestellt.

Um Rechtssicherheit für alle Systempartner und vor allem für die Patienten gewährleisten zu können, ist es notwendig, einen gesetzlichen Rahmen für das Projekt ELGA zu entwickeln. Auch die datenschutzrechtlichen Fragestellungen müssen hier ausreichend Berücksichtigung finden. So findet sich im Regierungsübereinkommen für diese Legislaturperiode nachstehendes Ziel: „Große Bedeutung kommt dabei unter strenger Einhaltung des Datenschutzes der elektronischen Patientenakte (ELGA) und der Kontrolle der Vereinbarkeit von Arzneimittelverordnungen (z.B. e-Medikation, Arzneimittelsicherheitsgurt) zu, die im Interesse der Patienten rasch verwirklicht werden müssen." Auch der Datenschutzrat hat sich bereits mit dieser Thematik beschäftigt. Als erstes ELGA-Projekt sollte die E-Medikation im Herbst 2010 in Pilotversuchen starten, aber vor allem unterschiedliche Datenschutz- auffassungen der Gesundheitsberufe geben Anlass zur Diskussion. Hier gilt es jedenfalls die Sorgen der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen und Rechtssicherheit für die Gesundheitsberufe zu schaffen.

Neben der allgemeinen Ablaufplanung müssen vor einer Umsetzung der ELGA in Österreich noch diverse rechtliche Begebenheiten geklärt werden.


Die unterfertigten Abgeordneten sind aber auch der Auffassung, dass ein solches ambitioniertes Projekt nur dann erfolgreich sein kann, wenn es unter Einbindung der betroffenen Gesundheitsberufe, von Vertretern der Patientinnen und Patienten sowie Datenschützern ausgearbeitet wird.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit

Anfrage:

1.             Wann wird die ELGA zum Nutzen der österreichischen Patienten zur Verfügung stehen?

2.             Wann werden die Basiskomponenten von ELGA zur Verfügung stehen? Wer wird davon profitieren?

3.             Gibt es einen klar definierten Umsetzungsplan zur elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)?

4.             Wie hoch sind die Mittel, die bereits heute für ELGA zur Verfügung stehen?

5.             Wie wurden die Mittel bisher verwendet?

6.             Welche Einsparungspotenziale sehen Sie durch erfolgreiche Umsetzung der ELGA?

7.             Wann ist mit der Beschlussfassung des Syndikatsvertrages zu rechnen? Warum gibt es diesen noch nicht?

8.             Wann wird der Finanzierungsanteil für die 4 Kernkomponenten - Zentraler Patientenindex, e-Medikation, Gesundheitsdiensteanbieter-Index und ISMS (Informationsmanagement-Sicherheitssystem) freigegeben, um weitere Projektverzögerungen zu vermeiden?

9.             Wann ist mit einer längst fälligen Regierungsvorlage zum ELGA-Gesetz zu rechnen?

10.      Wo sollen die ELGA Daten gespeichert werden? Ist angedacht, dies im ELGA-Gesetz zu regeln?

11.      Welchen Nutzen erwarten Sie sich vom Projekt ELGA?

12.      Mittels welcher Indikatoren wird der Projektnutzen projektiert und in weiterer Folge laufend evaluiert werden?

13.      Wer erarbeitet diese Indikatoren?

14.      In welcher Form und wann werden diese Indikatoren und die Projektevaluierungen veröffentlicht?

15.      Wie hat die ELGA-GmbH bisher ihre koordinative Funktion betreffend der dezentralen Komponenten (Komponenten in den Bundesländern) wahrgenommen?


16.      Der Bund finanziert zu einem Drittel auch die dezentralen Komponenten der ELGA (Komponenten in den Bundesländern), gibt es dazu bereits ein fertiges Finanzierungskonzept?

17.      Wie begegnen Sie den Sorgen der Patientinnen und Patienten, dass der Datenschutz zu Diagnosen und Therapien sichergestellt wird?

18.      Arbeiten Sie in dieser wichtigen Frage des Datenschutzes mit dem Datenschutzrat zusammen?

19.      Falls ja, gibt es Ergebnisse aus dieser Zusammenarbeit?

20.      Wie stellen Sie Rechtssicherheit für die Gesundheitsberufe sicher?

21.      Wie binden Sie in die Erarbeitung der Grundlagen der ELGA die betroffenen Gesundheitsberufe, Vertreter der Patientinnen und Patienten sowie Datenschützer ein?