5729/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Kapeller

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Nichtbeantwortung von Anfragen zur verhinderten Anschaffung von Allschutztransportfahrzeugen für das Bundesheer

Die unterzeichneten Abgeordneten haben mit der Anfrage 4906/J verschiedenste Fragen betreffend Unklarheiten bei der verhinderten Anschaffung von Allschutz- transportfahrzeugen für das Bundesheer gestellt, die aber zum überwiegenden Teil nicht beantwortet wurden. Auch der in der Anfragebeantwortung 4883/AB enthaltene Verweis auf ein anhängiges Verfahren geht ins Leere, da es sich bei diesen Fragen um großteils andere Fragestellungen als in der Anzeige handelt und darüber hinaus Amtsverschwiegenheit gegenüber dem Nationalrat nicht aus diesem Grund geltend gemacht werden kann, wie dies bereits im Abschlussbericht des Lucona- Untersuchungsausschusses festgehalten wurde.

In der Vergangenheit hat die Präsidentin des Nationalrates wiederholt die Nichtbeantwortung von Anfragen durch Mitglieder der Bundesregierung kritisiert und festgehalten, dass von der Nichtbeantwortung einer parlamentarischen Anfrage nur in restriktiver Weise Gebrauch gemacht werden kann, da das Interpellationsrecht eines der zentralen parlamentarischen Kontrollrechte darstellt. Als taugliche Gründe werden die rechtliche und tatsächliche Unmöglichkeit sowie die Wahrung von Staatsinteressen angesehen. Da keiner dieser Gründe in gegenständlichem Fall vorliegt, ist die Nichtbeantwortung der meisten Fragen zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Ostgrenze nicht korrekt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

1.   Ist es richtig, dass die Firma Achleitner zum Zeitpunkt der Angebots- und Musterlegung keine Berechtigung für den Handel und die Herstellung von Kriegsmaterial hatte?

Wenn Ja: Wäre dies ein Ausscheidungsgrund gewesen?

Seit wann war dieses Fehlen bekannt?

Wann wurde die Firma Achleitner diesbezüglich kontaktiert?

2.   Ist es richtig, dass die ursprünglichen Forderungen nach Vorhandensein dieser Berechtigung auf den Nachweis eines diesbezüglichen Antrages geändert wurden?"

Wenn Ja: Warum?

Reicht generell das Vorhandensein eines Antrages aus um mit Kriegsmaterial

handeln zu dürfen, oder dieses herzustellen?

3.   Hätte daher bereits das Fehlen dieser Berechtigung nach erfolgter kaufmännischer Prüfung zum Ausscheiden des Angebotes der Firma Achleitner führen müssen?

Wenn Ja: Warum ist dies nicht möglich?

Wenn Nein: Warum nicht?

4.       Warum erfolgte die Mitteilung des Ausscheidens wegen nicht erfüllter Muss- Forderungen an die Firma SSF unverzüglich und die Mitteilung des Ausscheidens wegen Nicht erfüllter Muss-Forderungen an die Firma Achleitner bis heute nicht?

5.       Gab es eine Weisung diesbezüglich seitens des Leiters der Sektion III?

6.       Entsprach dieses unterschiedliche Vorgehen hinsichtlich der Benachrichtigung des Ausscheidens dem BMLVS üblichen Standardverfahren?

Wenn Ja: Wodurch wird diese Ungleichbehandlung begründet?

Wenn Nein: Warum nicht?

7.   Die Bewertungskommission wurde ministeriumsintern vor allem wegen des Ausscheidens des Angebotes der Firma Achleitner massiv angegriffen. Wurden diese Angriffe überprüft?

Wenn Ja: Durch wen? Mit welchem Ergebnis?

Wenn Nein: Warum nicht?

8.   Wurden diese Vorwürfe bestätigt? Wenn Ja: Durch wen?

Welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Mitglieder der Bewertungskommission?

9.   Stimmt es, dass alle (stimmberechtigten) Mitglieder der Bewertungskommission nicht mehr für Bewertungen herangezogen werden dürfen?

Wenn Ja: Entspricht dies den Erkenntnissen der untersuchenden und überprüfenden Stellen

10. Die Frage, ob das Verfahren durch die zuständige Revision überprüft wurde, haben Sie zwar mit ja beantwortet, aber nicht geantwortet, wie das Ergebnis lautete. Also daher nun nochmals die Frage: Mit welchem Ergebnis hat die Revision diese Prüfung abgeschlossen?