Eingelangt am 14.01.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Wirkungen des
Haftentlastungspakets im Jahr 2008
Im Dezember 2007 hat der österreichische
Nationalrat zahlreiche Gesetzesänderungen (Bundesgesetz mit dem das StGB,
StVG, BHG und das JGG geändert werden) beschlossen, die auch als
Haftentlastungspaket bezeichnet wurden. Nunmehr ist ein Jahr seit Inkrafttreten
dieser Gesetzesänderungen vergangen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viele Haftinsassen wurden jeweils in den
Jahren 2008, 2007 und 2006 bedingt nach Verbüßung von
mindestens 2/3 der Haftstrafe gegliedert nach Landesgerichtssprengel
entlassen?
- Wie viele Haftinsassen wurden jeweils in den
Jahren 2008, 2007 und 2006 bedingt nach Verbüßung von weniger
als 2/3 der Haftstrafe gegliedert nach Landesgerichtssprengel entlassen?
- Wie viele Haftinsassen wurden jeweils in den
Jahren 2008, 2007 und 2006 bedingt nach Verbüßung der
Hälfte der Haftstrafe gegliedert nach Landesgerichtssprengel
entlassen?
- In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008
eine bedingte Entlassung aus dem nicht bedingt nachgesehenen Teil einer
teilbedingten Freiheitsstrafe ausgesprochen?
- In wie vielen Fällen wurde jeweils in
den Jahren 2008, 2007 und 2006 eine bedingte Entlassung unter Auflage
einer Bewährungshilfe ausgesprochen?
- Wie viele Haftinsassen wurden im Jahr 2008
gem. § 133a StPO entlassen?
- Wie viele Begutachtungen wurden jeweils in
den Jahren 2008, 2007 und 2006 durch die Begutachtungs- und
Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter vorgenommen?
- Wie oft wurde jeweils in den Jahren 2008,
2007 und 2006 nach einer bedingten Entlassung Bewährungshilfe
angeordnet?
- Wie oft wurde im Jahr 2008 eine
gemeinnützige Leistung statt einer Ersatzfreiheitsstrafe angewendet?
- Wie viele Ersatzfreiheitsstrafen wurden
jeweils in den Jahren 2008, 2007 und 2006 angetreten?