5731/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl
und GenossInnen

an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung

betreffend den Wissenschaftsrat (§ 119 UG 2002)

Der Wissenschaftsrat hat nach § 119 UG 2002 folgende Aufgaben:

1.       Beratung   der   Bundesministerin   oder    des  Bundesministers,   der gesetzgebenden Körperschaften und der Universitäten in Angelegenheiten der Universitäten und in Fragen der Wissenschaftspolitik und der Kunst;

2.       Beobachtung   und   Analyse   des  österreichischen  Universitäts-   und Wissenschaftssystems   unter   Bedachtnahme   auf   europäische   und internationale Entwicklungen sowie Erarbeitung von Vorschlägen zu dessen Weiterentwicklung.

In dieser Bestimmung ist ebenfalls die Veröffentlichung von allen Beschlüssen, Stellungnahmen und Empfehlungen des Wissenschaftsrates zwingend vorgeschrieben.

Die Vergütung der Mitglieder des Wissenschaftsrates ist von der Bundesministerin festzusetzen.

Im Jahr 2009 hat der Wissenschaftsrat die Empfehlung Universität Österreich 2025: Analysen und Empfehlungen zur Entwicklung des österreichischen Hochschul- und Wissenschaftssystems veröffentlich. In dieser umfangreichen Empfehlung sind auch 11 Grundsatzempfelungen enthalten, die die Gestaltung des österreichischen Hochschulraums in den kommenden Jahrzehnten betreffen.

Diese durchaus umstrittenen Empfehlungen haben für einiges Aufsehen gesorgt. Gleichzeitig wurde von Seiten des Wissenschaftrats im Wissenschaftsausschuss am 2. Juni beklagt, vom Wissenschaftsministerium nicht ausreichend Gehör bekommen zu haben.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung daher nachstehende


ANFRAGE:

1.       Wie beurteilen Sie generell die Arbeit des Wissenschaftsrates?

2.       Ist der Wissenschaftsrat für Sie ein relevantes Beratungsgremium?

3.       Sehen Sie die Zuständigkeit des Wissenschaftsrates eher fokussiert auf die Universitäten, oder betrachten Sie diesen als ein Beratungsgremium für den gesamten tertiären Sektor?

4.       Wie stehen Sie zu den im November 2009 veröffentlichen

11 Grundsatzempfehlungen des Wissenschaftsrates (bitte nehmen Sie zu den einzelnen Grundsatzempfehlungen getrennt Stellung)?

5.       Wie würden Sie das Verhältnis zwischen Wissenschaftsrat und Wissenschaftsministerium beschreiben?

6.       Was ist Ihrer Meinung nach die Ursache dafür, dass der Wissenschaftsrat zu der Auffassung kommt, im Wissenschaftsministerium nicht ausreichend Gehör zu finden?

7.       Als Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung setzen Sie die Vergütung der Mitglieder des Wissenschaftsrates fest. Wie hoch waren diese im Jahr 2009 im Durchschnitt? Wie hoch waren die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Wissenschaftsrates (anonymisiert)?

8.       Auf welche Summe belaufen sich die Gesamtkosten des Wissenschaftsrates aufgeschlüsselt nach Vergütungen, Infrastruktur, Aufwandsentschädigungen, Sachaufwand, Reisekosten, Einladungen ausländischer ExpertInnen, etc.?

9.       Welche Studien, Empfehlungen oder Stellungnahmen haben sind gegenwärtig vom Wissenschaftsministerium beim Wissenschaftsrat in Auftrag gegeben?

10.    Sollten Sie davon Kenntnis besitzen: An welchen Studien, Empfehlungen oder Stellungnahmen arbeitet der Wissenschaftsrat gegenwärtig, unabhängig von einem Auftrag des Wissenschaftsministeriums?