574/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend der strafprozessualen Zulässigkeit der Überwachung der IP-Telefonie
IP-Telefonie (oder auch Voice over IP - Voip) ist eine Technologie, die es ermöglicht, den Telefondienst auf der Internet Infrastruktur zu realisieren, so dass diese die herkömmliche Telefontechnologie ersetzen kann. Als Telefonendgerät wird meist der Computer mit Mikrofon und Lautsprecher oder ein über einen Adapter angeschlossenes herkömmliches Telefon verwendet.
Aus Datenschutzgründen wird von einigen Anbietern (z.B. Skype) eine Verschlüsselung der Sprachdaten eingesetzt. Zumindest bei Skype gibt es derzeit keine der Öffentlichkeit bekannte Methode diese Sprachdaten auf dem Weg von Sender zu Empfänger abzugreifen und zu entschlüsseln. Ein Abgreifen der Sprachdaten an sich ist zwar möglich (z.B. beim Provider des Senders oder Empfängers) aber eine geeignete Methode zur Entschlüsselung ist nicht bekannt.
In einer Auskunftsveranstaltung Ende Juni 2008 im Wiener Arsenal mit Vertretern des BMI, der RTR und Breitbandprovidern wurde angedeutet, das die Verschlüsselung von (zumindest) Skype "kein Problem mehr darstelle".
Aus juristischer Sicht handelt es sich bei der Überwachung von Internettelefonaten um einen Graubereich. Es wird in der Lehre die Auffassung vertreten, dass eine heimliche Überwachung von Internettelefonaten ohne Wissen des Providers nicht von § 134 Z 3 StPO gedeckt ist.
Aus der Tradition der Telekommunikationsüberwachung lässt sich ableiten, dass Rahmendaten der Kommunikation explizit nur über „Auskunft“ der Dienstanbieters zugänglich sind (§ 134 Abs 2 StPO) und aus der allgemeinen Verpflichtung der Dienstanbieter zur Mitwirkung (§ 138 Abs 2 StPO iVm § 94 TKG) hervorgeht, dass nur solche Zugriffsformen erfasst sind, die eben über die Anbieter abgewickelt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: