5781/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und Kolleginnen

An den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Flugreisepraxis

Beim Flugzeugunglück am 10. April 2010 bei Smolensk fanden neben Polens Staatspräsident
Lech Kaczynski und dessen Gattin noch 94 weitere Personen den Tod. Darunter auch
ranghohe Militärs Polens. "Polen verlor damit mit einem Schlag praktisch sein gesamtes
Armeekommando."
(www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2331194)

In einem Zeitungsartikel nach dem Unglück berichtete die "Kleine Zeitung" unter dem Titel
"Fischer, Faymann fliegen getrennt" (Kleine Zeitung vom 13. April 2010, S. 7) über die
Dienstreisepraxis in Österreich. Zur Besorgnis gibt folgende Passage Anlass: "Etwas
problematischer erscheint die jüngste China-Reise, im Jänner bestiegen Fischer, immerhin
auch Oberbefehlshaber des Heeres, Verteidigungsminister Norbert Darabos und
Generalstabschef Edmund Entacher denselben Airbus nach Peking."

Im Zusammenhang mit der eben zitierten Zeitungspassage ergibt sich für die Unterfertigten
folgende

Anfrage:

1.  Ist die Konstellation, dass der Bundespräsident mit dem Verteidigungsminister und
mit dem Chef des Generalstabes bei Dienstreisen mit demselben Flugzeug fliegt,
bisher gängige Praxis oder bildete die Chinareise Anfang dieses Jahres eine
Ausnahme?

2.              Gibt es aus der Flugkatastrophe bei Smolensk Konsequenzen für die zukünftige
Flugreisepraxis der höchsten Repräsentanten des Österreichischen Bundesheeres?