5781/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2010
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Anfrage
der
Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und
Kolleginnen
An den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Flugreisepraxis
Beim
Flugzeugunglück am 10. April 2010 bei Smolensk fanden neben
Polens Staatspräsident
Lech Kaczynski und
dessen Gattin noch 94 weitere Personen den Tod. Darunter auch
ranghohe Militärs Polens. "Polen verlor damit mit einem Schlag
praktisch sein gesamtes
Armeekommando." (www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2331194)
In einem
Zeitungsartikel nach dem Unglück berichtete die "Kleine
Zeitung" unter dem Titel
"Fischer,
Faymann fliegen getrennt" (Kleine Zeitung vom 13. April 2010, S. 7)
über die
Dienstreisepraxis in Österreich. Zur Besorgnis gibt folgende Passage
Anlass: "Etwas
problematischer erscheint die jüngste China-Reise, im Jänner
bestiegen Fischer, immerhin
auch Oberbefehlshaber des Heeres, Verteidigungsminister Norbert Darabos und
Generalstabschef Edmund Entacher denselben Airbus nach Peking."
Im
Zusammenhang mit der eben zitierten Zeitungspassage ergibt sich für die
Unterfertigten
folgende
Anfrage:
1. Ist die
Konstellation, dass der Bundespräsident mit dem Verteidigungsminister
und
mit dem Chef des
Generalstabes bei Dienstreisen mit demselben Flugzeug fliegt,
bisher gängige Praxis oder bildete die Chinareise Anfang dieses Jahres
eine
Ausnahme?
2.
Gibt es aus
der Flugkatastrophe bei Smolensk Konsequenzen für die zukünftige
Flugreisepraxis der höchsten
Repräsentanten des Österreichischen Bundesheeres?