579/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend „Alkoholisierung von Jugendlichen - Behandlung von Alkoholvergiftungen“
Der
österreichische Nationalrat beschäftigte sich in der XXIII.GP
mehrfach mit dem
Trinkverhalten und Alkoholvergiftungen von Jugendlichen. Einstimmig wurde u.a.
der
Entschließungsantrag
betreffend „Prävention gegen den Alkoholkonsum von Kindern und
Jugendlichen
bzw. Komatrinken beschlossen (206/A(E) XXIII.GP).
Danach wurde die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht,
- ihre Aktivitäten zur Prävention und Eindämmung des Alkoholkonsums von Kindern
und Jugendlichen engagiert fortzuführen
- eine österreichische Aufklärungskampagne für Kinder und spezielle Programme für
Jugendliche zu initiieren, um über die Gefahren und Risiken von Alkoholkonsum und
Komatrinken zu informieren und zu sensibilisieren sowie
- in Gesprächen mit der Wirtschaft geeignete Möglichkeiten zum Verzicht von Flatrate-
Party's seitens der Gastronomie und der Veranstalter zu prüfen“.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Gesundheit,
Familie
und Jugend nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
Menschen mussten 2008 wegen starker Alkoholisierung bzw.
Alkoholvergiftung in Spitälern eingeliefert und behandelt werden
(Aufschlüsselung auf
männlich / weiblich sowie auf Bundesländer)?
2.
Wie viele davon im Zusammenhang mit Drogen und psychotropen Stoffen
(Aufschlüsselung
auf männlich / weiblich sowie auf Bundesländer)?
3.
Wie viele Jugendliche mussten 2008 wegen starker Alkoholisierung bzw.
Alkoholvergiftung in Spitäler eingeliefert und behandelt werden
(Aufschlüsselung auf
männlich / weiblich sowie auf Bundesländer)?
4.
Wie viele davon im Zusammenhang mit Drogen und psychotropen Stoffen
(Aufschlüsselung
auf männlich / weiblich sowie auf Bundesländer)?
5.
Wie lange musste die Jugendlichen durchschnittlich stationär
behandelt werden
(Aufschlüsselung
auf männlich / weiblich)?
6.
Welche Ergebnisse wurden durch ihre Vorgängerin in der Umsetzung
des zit.
Entschließungsantrages
erzielt bzw. in die Wege geleitet?