5791/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend die perpetuierte Lebensdauer von Schul-Versuchen

 

 

Das Schulorganisationsgesetz sieht für die Einrichtung von Schulversuchen die folgende Regelung vor:

 

"Als Grundlage für Schulversuche sind Schulversuchspläne aufzustellen, die das Ziel der einzelnen Schulversuche, die Einzelheiten ihrer Durchführung und ihre Dauer festlegen" (§ 7 (2) SchOG).

 

Laut einem Artikel der Zeitung "Kurier" existiert in der Wiener Anton-Krieger-Gasse bereits seit 1973 eine Gesamtschule. (Vgl. Kurier, 14. Juni 2010, S. 3) Der Titel "Schulversuch" kommt in diesem Zusammenhang einer Verhöhnung gleich.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     An wie vielen österreichischen Schulen gibt es aktuell Schulversuche (exkl. NMS)?

2.     Welche Schulen sind dies? (Bitte Namen und Standort angeben!)

3.     Wie viele Schulen sind aktuell Versuchsschulen für den Gesamtschul-Versuch NMS?

4.     Welche Schulen sind dies? (Bitte Namen und Standort angeben!)

5.     Welche Schulversuche werden aktuell durchgeführt?

6.     Seit wann werden die aktuell durchgeführten Schulversuche (exkl. NMS) durchgeführt?

7.     Für welche aktuell durchgeführten Schulversuche liegen bereits Evaluierungsergebnisse vor?