5792/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Herbert, Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend im Dienst verletzte Exekutivbeamte

 

Die Zeitung DER STANDARD vom 13.01.2010 berichtete:

„Niedergeschossener Polizist außer Lebensgefahr

(…)

Zwischen den Jahren 2000 und 2008 schwankten die Zahlen der im Dienst von Angreifern schwer verletzten Exekutivbeamten zwischen 46 und 77 Opfern, rechnet Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums, vor. Die überwiegende Mehrheit der Beamten muss aber ins Spital oder zum Arzt, weil sie sich im Dienst verletzten - sei es bei Übungen oder im Einsatz. Zum Vergleich: im Jahr 2008 standen 54 "durch fremde Gewalt" verletzten Polizisten 209 gegenüber, die ohne Fremdeinwirkung Schaden erlitten. Die letzten drei Todesopfer wurden im Jahr 2006 registriert. In den Jahren davor lag der Schnitt bei zwei Getöteten, was im Vergleich zum rund zehnmal so großen Deutschland ein recht hoher Wert ist. Dort wurden in den 90er-Jahren zwischen null und maximal acht Polizisten von Angreifern getötet.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele Exekutivbeamte wurden im Jahr 2008 und 2009 im Dienst verletzt?
  2. Wie viele Exekutivbeamte wurden heuer bisher im Dienst verletzt?
  3. Wie viele Verletzungen entstanden dabei durch Fremdeinwirkung bzw. als Folge eines unmittelbaren Angriffs gegen ihre Person im Zuge einer Amtshandlung?
  4. Konnten die Verursacher bzw. Täter der Verletzung eruiert werden?
  5. Wie viele dieser Täter wurden wegen der Tat festgenommen?
  6. Wie viele dieser Täter wurden auf freiem Fuß angezeigt?
  7. Wie viele dieser Täter wurden gerichtlich verurteilt und wie hoch waren jeweils die Strafen?
  8. Welche Verletzungen erlitten die betroffenen Exekutivbeamten?
  9. Wie viele Exekutivbeamte wurden dabei schwer verletzt und welche Verletzungen erlitten sie dabei?
  10. Wie  viele Verletzungen von Exekutivbeamten hatten einen Krankenstand zur Folge und wie lange war jeweils die Krankenstandsdauer?
  11. Zog die Dienstverletzung von Exekutivbeamten gesundheitliche Dauerfolgen nach sich?
  12. Wenn ja, welche und in welchen Ausmaß?
  13. Wurde Exekutivbeamten wegen ihrer im Dienst erlittenen Verletzungen eine Invaliditätspension zugesprochen?
  14. Wenn ja, wie viele Exekutivbeamte waren davon betroffen und in welchem Ausmaß war die Höhe der Invaliditätspension?