58/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.11.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag.a Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Öffentlichkeitsarbeit der ASFINAG für den Ausbau der S 31 – Burgenlandschnellstraße, Abschnitt Schützen am Gebirge - Eisenstadt
Der geplante Ausbau der S 31 Schnellstraße wird nach dem anwachsenden Protest und Widerstand gegen dieses Bauprojekt nicht nur in Schützen a.G., sondern mittlerweile im gesamten nördlichen Burgenland laufend und mit größer werdendem Interesse diskutiert. Zu diesem Zweck haben in der jüngsten Vergangenheit wiederholt Veranstaltungen stattgefunden, um die Bevölkerung zu informieren und die Standpunkte der unterschiedlichen Parteien zu erfahren. Die ASFINAG, die mit dem Ausbau dieses Teilstückes der S 31 vom BMVIT beauftragt ist, wurde zu den Veranstaltungen zwar stets zur Parteienstellung eingeladen, hat die Einladungen bis dato jedoch immer mit nur schwer nachvollziehbaren Begründungen abgelehnt.
So erschien beispielsweise kein Vertreter der ASFINAG bei der Podiumsdiskussion am 11.9. 2008 in der Cselley Mühle, mit der Begründung, die Bevölkerung wäre ohnedies im Planungsprozeß einbezogen und werde laufend informiert. Daher wäre aus der Sicht der ASFINAG eine Teilnahme nicht vorgesehen.
Ebensowenig kam die ASFINAG einer Einladung der Gemeinde Trausdorf am 29.9.2008 zum Thema S 31 nach. Dieses Mal wurde beteuert, die Gemeinde hätte zu der Besprechung zu viele TeilnehmerInnen eingeladen, denn die ASFINAG wäre nur bereit mit nicht mehr als 4-5 Personen zu sprechen. Dies war seitens der Gemeinde jedoch gar nicht möglich, da aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses alle betroffenen Gruppen (Gemeinderat, VertreterInnen der Freizeitseen, MietervertreterInnen usw.) teilnehmen sollten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Entspricht diese Art der „Öffentlichkeitsarbeit“ der ASFINAG den Erwartungen und PR-Strategien des BMVIT?
4. Auf der Homepage der ASFINAG ist darüber hinaus zu lesen, es handle sich bei dem betreffenden Bauprojekt um eine Ortsumfahrung. Ist die ASFINAG bzw. der Bund für Ortsumfahrungen überhaupt zuständig?