5807/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft Familie und Jugend

betreffend die Anpassung der Höhe der ins Ausland überwiesenen Familienbeihilfe an die jeweiligen Lebenserhaltungskostenindices

Die derzeitige Familienpolitik misst der Keimzelle unserer Gesellschaft, der Familie, bei weitem zu geringe Wertschätzung bei. Dies manifestiert sich vor allem in den viel zu geringen eingesetzten Finanzmitteln und der oftmals nicht zielführenden Verwendung dieser ohnehin zu knapp bemessenen Gelder. Deshalb tritt die Freiheitliche Partei Österreichs für die Abschaffung der Praxis ein, Familienbeihilfe an Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und zumindest zwei Wochen pro Monat in Österreich arbeiten, zu überweisen.

Wie Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka im Rahmen eines Blogs bekanntgibt, sehen bedeutende Universitätsprofessoren die Möglichkeit, die Familienbeihilfe, die ins Ausland überwiesen wird, der Höhe nach an den dortigen Lebenserhaltungsindex anzupassen: „Auf meiner Tour durch alle Finanzämter Österreichs - 60 der 80 Ämter habe ich bereits besucht - wurde ich von unseren Mitarbeitern immer wieder auf ein Gerechtigkeitsproblem bei der Familienbeihilfe aufmerksam gemacht. Österreich muss für Kinder, die im Ausland leben, deren Eltern aber zumindest 2 Wochen im Monat in Österreich arbeiten, die volle österreichische Familienbeihilfe auszahlen. Das führt in Ländern mit niedriger Familienbeihilfe zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten. Ein Kind ab 10 Jahren bekommt in Österreich 130,9 Euro monatlich an Kinderbeihilfe. Die Lebenshaltungskosten in der Slowakei liegen allerdings um 35 Prozent unter denen von Österreich, und auch die Familienbeihilfe  liegt dort nur bei 17,81 Euro im Monat. Die Differenz von der slowakischen auf die österreichische Familienbeihilfe, also mehr als 100 Euro pro Monat. Ich würde es gerechter empfinden, wenn die Familienbeihilfe, sich sowohl in Österreich als auch im Ausland an den Lebenshaltungskosten orientiern würde. Ich freue mich, dass viele  sachkundige Universitätsprofessoren, wie Europarechtler Franz Leidenmühler von der Uni-Linz,  Arbeitrechtprofessor Franz Marhold von der Uni-Graz, Sozialrechtler Wolfgang Mazal und Verfassungsjurist Heinz Mayer von der Uni Wien, davon ausgehen, dass es eine rechtliche Möglichkeit gibt, diese Idee auch europarechtskonform umzusetzen. Dadurch könnten mehr als 10 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden und das System wäre in sich sozial gerechter als jetzt.”


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

 

ANFRAGE

 

  1. Wie hoch ist der Anteil von Beziehern der Familienbeihilfe, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (relativ und absolut)?
  2. Wie hat sich dieses Verhältnis in den letzten fünf Jahren entwickelt?

3.    Wie hoch ist die genaue Anzahl in den jeweiligen Ländern?

4.    Wie hoch ist deren jeweiliger Lebenserhaltungskostenindex, im Vergleich zu Österreich?

5.    Wie errechnet sich das von Finanzstaatssekretär Lopatka angeführte Einsparungspotential von zehn Millionen Euro?