5835/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Gradauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Kosten im Fall Zogaj

 

 

Arigona Zogaj, eine Staatsangehörige der Republik Kosovo, reiste am 2. September 2002 gemeinsam mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern illegal nach Österreich ein. Die Beschwerdeführerin stellte, vertreten durch ihre Mutter, am 3. September 2002 einen Asylerstreckungsantrag in Bezug auf ihren Vater, dessen Asylantrag am 16. Mai 2002 vom Bundesasylamt in erster Instanz abgewiesen worden war. Das Bundesasylamt wies den Asylerstreckungsantrag der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 3. Oktober 2002 gemäß § 10 iVm § 11 Abs. 1 Asylgesetz 1997, BGBl. I 76 idF BGBl. I 126/2002, (im Folgenden: AsylG 1997) ab. Der unabhängige Bundesasylsenat gab der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung keine Folge. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft.

 

Dennoch wurde der Bescheide und die darauffolgende Urteile nicht respektiert. Es folgten unzählige Verfahren.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Verfahren fanden bezüglich der Causa Zogaj statt ?
  2. Hat die Familie Zogaj als Asylsuchende die Gerichtskosten selbst getragen?
  3. Wenn nein, wer hat sie getragen?
  4. Wie hoch waren die Gerichtskosten?
  5. Wie viele Rechtsanwälte hat die Fam. Zogaj in den unzähligen Verfahren begleitet?
  6. Wie viel kostete dem Staat die Causa Zogaj ?