5835/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Gradauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Kosten im Fall Zogaj
Arigona Zogaj, eine Staatsangehörige der Republik Kosovo, reiste am 2. September 2002 gemeinsam mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern illegal nach Österreich ein. Die Beschwerdeführerin stellte, vertreten durch ihre Mutter, am 3. September 2002 einen Asylerstreckungsantrag in Bezug auf ihren Vater, dessen Asylantrag am 16. Mai 2002 vom Bundesasylamt in erster Instanz abgewiesen worden war. Das Bundesasylamt wies den Asylerstreckungsantrag der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 3. Oktober 2002 gemäß § 10 iVm § 11 Abs. 1 Asylgesetz 1997, BGBl. I 76 idF BGBl. I 126/2002, (im Folgenden: AsylG 1997) ab. Der unabhängige Bundesasylsenat gab der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung keine Folge. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft.
Dennoch wurde der Bescheide und die darauffolgende Urteile nicht respektiert. Es folgten unzählige Verfahren.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage