585/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kritik an Salzburger Gerichtsgutachtern

 

Die Kritik an Sachverständigen der Familienpsychologie, Kinderpsychologie, Jugendpsychologie (inkl. Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl, Missbrauch, Entwicklung) betreffend unrichtiger Gutachtenerstellungen stieg in den letzten Wochen vehement an.

 

Die Berichte reichen von der Verwendung von Textbausteinen für die Erstellung von Gutachten, von Suggestivfragen bei der Befragung von Kindern, von einem zwei Minuten Gespräch mit einem Kind als Basis für ein Gutachten, von erfundenen Befragungen als Grundlage, der bewusst absichtlichen Verdrehung von Aussagen, etc.

 

Die Tageszeitung „Krone" - Salzburg berichtete öfter, wie am 31.8., am 2.9. und am 5.9.2008, über die eigenartigen Vorgehensweisen von Gutachtern in Salzburg. Mehrere Fälle wurden bekannt, in welchen ein 100 seitiges Gutachten in 16 Minuten erstellt und ganze Absätze von anderen Gutachten in das neue Gutachten hineinkopiert wurden. Auch gibt es Berichte, dass der in der Zeitung angesprochene Gutachter Kinder angeschrien oder sogar unter Druck gesetzt hätte.

 

Sachverständige die wie am Fließband Gutachten erstellen, sollten einem natürlich zu denken geben. Aber dass es einen Sachverständigen gibt, der mehr oder weniger eine Monopolstellung zur Gutachtenerstellung einnimmt ist nicht akzeptabel.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1. Sind Ihnen diese Vorgänge bekannt?

 

2. Was sagen Sie zu diesen Vorwürfen?

 

3. Wurden die aufgekommenen Vorwürfe durch das Bundesministerium für Justiz überprüft?

 

4. Werden die Gutachten in Obsorgeangelegenheiten von Sachverständigen der Jahre 2006 und 2007 aus Salzburg durch das Bundesministerium für Justiz überprüft?

 

5. Wenn nein, warum nicht?

 

6. Wie viele Gutachten wurden in den Jahren 2006 und 2007 in Salzburg im Zuge von Obsorgeverfahren in Auftrag gegeben?

 

7. Wie viele Gutachten wurden in den Jahren 2006 und 2007 in Salzburg im Zuge von Besuchsrechtsverfahren in Auftrag gegeben?

 

8. Wie viele dieser Gutachten in Obsorgeangelegenheiten in Salzburg der Jahre 2006 und 2007 wurden bei welchen in der Gerichtssachverständigenliste eingetragenen Sachverständigen in Auftrag gegeben?

 

9. Wie viele dieser Gutachten in Besuchsrechtsangelegenheiten in Salzburg der Jahre 2006 und 2007 wurden bei welchen in der Gerichtssachverständigenliste eingetragenen Sachverständigen in Auftrag gegeben?

 

10.Gibt es in diesen Bereichen in Salzburg Sachverständige, die öfter als andere Sachverständige herangezogen werden?

 

11. Wenn ja, warum?

 

12. Wie oft wurde die Ablehnung eines Sachverständigen in Obsorgeangelegenheiten in Salzburg in den Jahren 2006 und 2007 von einer Partei beantragt?

 

13. Wie oft wurde die Ablehnung eines Sachverständigen in Besuchsrechtsangelegenheiten in Salzburg in den Jahren 2006 und 2007 von einer Partei beantragt?

 

14. Wie oft wurde ein Sachverständiger in Obsorgeangelegenheiten in Salzburg in den Jahren 2006 und 2007 abgelehnt und ein neuer Sachverständiger beauftragt?

 

15. Wie oft wurde ein Sachverständiger in Besuchsrechtsangelegenheiten in Salzburg in den Jahren 2006 und 2007 abgelehnt und ein neuer Sachverständiger beauftragt?

 

16. Wie stehen Sie zu einer Erleichterung der Ablehnungsmöglichkeit von Sachverständigen?

 

17. Welche Schritte werden Sie im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen setzen?

 

18. Welche Unterstützung werden Sie den Geschädigten zukommen lassen?