5864/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.06.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Verfahrenseinstellung und unterschiedliche Darstellungen

 

Wie in diversen Medien am 16.6.2010 berichtet, wurde von der Staatsanwaltschaft Krems eine Anzeige, die gegen den ÖVP-Abgeordneten Erwin Hornek wegen Körperverletzung im Dezember 2009 eingebracht wurde, „mangels Beweisen“ eingestellt.

Medien berichteten im Dezember 2009, dass der Mandatar gegen seine Frau Gewalt angewandt habe.

Die Gratiszeitung „Heute“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 16.6.2010, dass die „Ehefrau selbst (….) Anzeige bei der Polizei“ erstattet habe und gegenüber „Heute“ bestätigt habe, „dass ihr Gatte handgreiflich geworden sei“.

Andere Medien wie z.B. die „Krone“ (16.6.2010) berichteten von einer Anzeige, die durch einen Arzt im Spital erstattet worden sei . Auch habe die Frau erklärt, dass sie nie geschlagen worden sei. Sie sei bei einem Handgemenge gegen die Tür gefallen  und habe sich dabei am Kopf verletzt.

Bei Formulierungen wie „bin gegen eine Tür gefallen“ ist wohl prinzipiell Skepsis angebracht. Was uns aber ebenfalls irritiert, sind die gegensätzlichen Darstellungen, wer eine Anzeige erstattet  bzw. welche Erklärungen die Frau des Mandatars abgegeben habe.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1). Wann wurde  eine Anzeige oder Sachverhaltsdarstellung in der oben angeführten Causa eingebracht?

 

2). Von wem wurde eine Anzeige oder Sachverhaltsdarstellung eingebracht und mit welchem Verdacht?

 

3). Gab es mehrere Anzeigen oder Sachverhaltsdarstellungen in dieser Causa? Wenn ja, von wem?

 

4). Wann wurde die Staatsanwaltschaft mit dieser Anzeige / Sachverhaltsdarstellung befasst?

 

5). Welche Ermittlungsschritte hat die zuständige Staatsanwaltschaft gesetzt?

 

6). Welche Personen wurden wann in dieser Causa als Zeugen, Auskunftspersonen oder Verdächtige einvernommen?

 

7). Wann hat die Staatsanwaltschaft ihren Vorhabensbericht, das Verfahren einzustellen, an das BMJ abgeliefert?

 

8). Ist es richtig, dass das BMJ die Staatsanwaltschaft beauftragt hat, eine ergänzende Vernehmung durchzuführen?

 

9).Wer wurde ergänzend einvernommen und warum?