588/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Lizenzen für den Datenfunk und GPS beim System Eurofighter

Die Republik Österreich benötigt für den Betrieb des Datenfunksystems Multiple Information Distribution System Low Volume Terminal (MIDS LVT)" sowie für das GPS Krypto Variable, Global Positioning System" in militärischer Version, Lizenzen der Vereinigten Staaten von Amerika.

Weiters sollen Angehörige der amerikanischen Streitkräfte in Zeltweg stationiert werden, welche den Gebrauch des Datenfunksystems überwachen und betreuen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

ANFRAGE

1.             Besitzt die Republik die Lizenzen für den Datenfunk?

2.             Wenn ja, seit wann?

3.             Wenn nein, warum nicht?

4.             Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

5.             Besitzt die Republik die Lizenzen für das GPS Krypto Variable?

6.             Wenn ja, seit wann?

7.             Wenn nein, warum nicht?

8.             Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

9.             War der Datenfunk vom Vergleich betroffen?

10.     Wenn ja, in welcher Weise?

11.War das GPS Krypto Variable vom Vergleich betroffen?

12.    Wenn ja, in welcher Weise?


13.    Ist der Datenfunk bereits im Betrieb?

14.    Wenn ja, seit wann?

15.    Wenn nein, warum nicht?

16.    Ist das GPS Krypto Variable bereits im Betrieb?

17.    Wenn ja, seit wann?

18.    Wenn nein, warum nicht?

19.     Wie viele Angehörige der amerikanischen Streitkräfte befinden sich in Zeltweg?

20.     Seit wann sind Sie Zeltweg?

21.Welche Aufgaben nehmen Sie konkret wahr?

22.     Wie hoch sind die Kosten, welche dadurch dem Bundesheer erwachsen?

23.        Wenn die Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte noch nicht anwesend sind, wann ist mit Ihrer Ankunft zu rechnen?

24.        Können Sie ausschließen, dass der vermutete Spionagevorfall am Fliegerhorst Hinterstoisser geheim gehalten wurde, um die Zustimmung der Vereinigten Staaten zu der Lizenzvergabe nicht zu gefährden?

25.     Wenn ja, warum?

26.     Wenn nein, warum nicht?

27.     Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie einleiten?

28.        Können Sie ausschließen, dass die Auffindung einer elektronischen Einrichtung am Fliegerhorst Hinterstoisser geheim gehalten wurde, um die Zustimmung der Vereinigten Staaten zu der Linzenzvergabe nicht zu gefährden?

29.     Wenn ja, warum?

30.     Wenn nein, warum nicht?

31.Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie einleiten?