Eingelangt am
24.06.2010
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Anfrage
des Abgeordneten DI Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend humanitärer Aufenthalt
Seit April 2009 besteht für Flüchtlinge die
Möglichkeit, formale Anträge auf humanitären Aufenthalt zu
stellen. Die dadurch erfolgte Neuregelung des Bleiberechts hat Österreichweit
eine nicht unerhebliche Zahl an positiven Erledigungen nach sich gezogen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
- Wie viele
Anträge auf humanitären Aufenthalt wurden bisher in Österreich
gestellt, aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer?
- Aus welchen
Ländern stammt der jeweilige Antragsteller?
- Welche
dieser Anträge wurden positiv entschieden und warum?
- In wie
vielen Fällen wurde in Österreich das humanitäre
Aufenthaltsrecht unbeschränkt gewährt, aufgegliedert auf die
einzelnen Bundesländer?
- Aus welchen
Ländern stammen die zugrundeliegenden Antragsteller und wie lange
halten sich diese schon in Österreich auf?
- In wie
vielen Fällen wurde in Österreich das humanitäre
Aufenthaltsrecht beschränkt ausgesprochen, aufgegliedert auf die
einzelnen Bundesländer?
- Aus welchen
Ländern stammen die zugrundeliegenden Antragsteller und wie lange
halten sich diese schon in Österreich auf?
- Hat es bei
abgelehnten Anträgen Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof gegeben?
- Wenn ja,
wie viele?
- In wie
vielen Fällen haben sogenannte "Paten" die
Selbsterhaltungsfähigkeit der Antragsteller gewährleistet?
- Handelte es
sich bei diesen "Paten" um Einzelpersonen oder Organisationen?
- Welche
Personen bzw. Organisationen waren das in jedem einzelnen Fall?
- Wie
erklären Sie sich den Umstand, dass in Oberösterreich die
meisten Bleiberechtsanträge gestellt wurden?
- Wie
erklären Sie sich den Umstand, dass in Oberösterreich der
Prozentsatz der positiven Erledigungen von humanitären
Bleiberechts-Verfahren im Bundesländervergleich am höchsten ist?