5896/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Auswirkungen der geplanten Steuererhöhungen auf Frauen und Männer
In den letzten Monaten wurde von manchen Regierungsmitgliedern bereits eifrig über Steuererhöhungen diskutiert. In welchem Ausmaß die einzelnen angedachten Steuererhöhungen oder auch die Einführung neuer Steuern, geschlechtsspezifisch unterschiedliche Auswirkungen hätten, dem wurde bislang noch keine Aufmerksamkeit geschenkt. Aufgrund der Verankerung von Gender Budgeting in der Verfassung sollte jedoch auch analysiert werden, wie sich die geplanten Maßnahmen auf die Ressourcenverteilung zwischen Frauen und Männern auswirken werden.
In der Regierungserklärung von Bundeskanzler Werner Faymann wurde davon gesprochen, dass die Herstellung der Einkommensgerechtigkeit ein wesentliches Ziel der österreichischen Bundesregierung darstelle. Die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der geplanten Steuererhöhungen werden nun auch ein Prüfstein sein, an dem sich zeigen wird, wie ernst es der Bundesregierung mit der Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern tatsächlich ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In wie weit werden Genderaspekte bei den einzelnen Vorschlägen für die Steuererhöhungen berücksichtigt?
2. Werden externe ExpertInnen herangezogen, um die geschlechtsspezifischen Auswirkungen bei den einzelnen Vorschlägen für Steuererhöhungen zu analysieren?
3. Anhand welcher Kriterien werden die Vorschläge für Steuererhöhungen auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen hin analysiert?
4. In wie weit werden die geschlechtsspezifischen Auswirkungen bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Steuererhöhung oder bei deren konkreter Ausgestaltung eine Rolle spielen?