5913/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Hausdurchsuchungen als Einschüchterungsversuch?

In der Nacht vom 10. Juni 2010 begegnete die Tochter der Salzburger Familie Jenny- Colombo unvermittelt im Familienhaus fünf nichtuniformierten PolizistInnen. Diese hatten anscheinend unangemeldet durch ein Seitentor das Grundstück betreten und dort durch die Haustür das Familienhaus betreten. Als Frau Colombo und Herr Jenny hinzukamen und den Vorweis eines Durchsuchungsbefehls forderten, gaben die PolizistInnen an, dass sie keinen hätten. Als Frau Colombo und Herr Jenny darauf insistierten, dass die PolizistInnen das Haus verlassen sollen, meinte einer der BeamtInnen: Jetzt sind wir schon mal herinnen, jetzt bleiben wir auch." Als Herr Jenny hartnäckig blieb, verließen die fünf PolizistInnen letztendlich das Haus, im Garten standen noch weiter 5-6 PolizistInnen, teilweise in Uniform. Bis auf zwei weigerten sich alle, Herrn Jenny ihre Dienstnummern bzw. Namen bekannt zu geben.

Beim Gespräch mit dem ebenfalls anwesenden Einsatzleiter Hofrat Dr. Peter Riepl verwies dieser lediglich darauf, dass man einen Asylwerber, der hier gemeldet sei, gesucht hätte. Wieso keiner der BeamtInnen angeläutet hatte und diese unbefugt das Haus betreten hatten, konnte auch dieser nicht erklären. Als Herr Jenny meinte, dass besagter Asylwerber derzeit nicht im Haus sei, zog man mit einem Na, das passt dann schon" wieder ab. Die Polizeiautos waren zwei Blöcke weiter weg geparkt, anscheinend um Aufsehen zu vermeiden. Gegenüber der Presse erklärte das Polizeikommando nachher, dass es keinesfalls eine Amtshandlung gegen Bernhard Jenny gewesen sei". Auch habe sich erst im Nachhinein herausgestellt, wem das Haus gehört habe" (salzburg.orf.at vom 11.6.2010). Auch hieß es, es habe diesbezüglich eine Weisung aus dem Innenministerium gegeben.

Diese Vorfälle - das rechtswidrige Eindringen von PolizistInnen in ein Familienhaus ohne Rechtfertigungsgrund, die Verweigerung einer Erklärung der versuchten Amtshandlung, die Weigerung der diensthabenden PolizistInnen, ihre Dienstnummern zu nennen - und die Erklärung, man habe nicht gewusst, wessen Haus man da durchsucht, sind äußerst fragwürdig. Auch stellen sie einen rechtswidrigen Eingriff in das Privatleben der Familie dar. Es wirkte wie ein Einschüchterungsversuch" so Herr Jenny. Dies ist, gerade aufgrund der öffentlichen Kritik der Familie Jenny-Colombo an Bundesministerin Fekters Asyl- und Sicherheitspolitik und des anhängigen Strafverfahrens gegen die beiden Söhne wegen einer Demonstration gegen Bundesministerin Fekter nicht von der Hand zu weisen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.    Existierte eine gesetzliche Grundlage für die Betretung des Grundstücks der Familie Jenny-Colombo am 10. Juni 2010?

2.    Was war die gesetzliche Grundlage für das unangemeldete Eindringen der Polizei in das Haus der Familie?

3.    Wer hatte im Vorfeld das Vorliegen gesetzlicher Hausdurchsuchungs- bzw. Betretungsgründe festgestellt?

4.    Gab es hierfür eine Weisung aus dem Innenministerium und falls ja, von wem und wie lautete diese genau?

5.    Falls nein, wie erklären Sie sich die Angabe der PolizistInnen, die sich auf eine Weisung des Innenministeriums berufen?

6.    Existierte ein Durchsuchungsbefehl für das Haus der Jenny-Colombos? Falls ja, aufgrund welchen Verdachts?

7.    Existierte ein Durchsuchungsauftrag gemäß § 36 FPG?

8.    Lag die Annahme gemäß § 36 Abs. 1 Z 2,3 oder 4 FPG vor? Falls ja, welche genau und wie wurde diese gerechtfertigt?

9.    Existierte ein Durchsuchungsauftrag gemäß § 75 FPG?

10. Sollte es keine gesetzlichen Anhaltspunkte für das Betreten bzw. Eindringen der Polizei in das Haus der Familie geben, welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen wird das für den beteiligten Einsatzleiter und die PolizistInnen haben?

11. Wurde Herrn Jenny eine Bescheinigung über das Betreten und die Gründe des Betretens ausgestellt? Falls nein, weshalb nicht?

12. Weshalb wurden für diese Amtshandlung gleich 12 PolizistInnen abgestellt?

13. Weshalb wurden die Polizeiautos zwei Blocks vom Haus der Jenny-Colombos entfernt geparkt?

14. Nach wem oder was wurde bei dieser Amtshandlung gesucht und weswegen?

15. Ist diese Vorgehensweise (unangemeldetes Betreten von privaten Grundstücken und Familienhäusern ohne Durchsuchungsbefehl) übliche Vorgehensweise der Fremdenpolizei bei der Suche nach AsylwerberInnen?

16. Hing die Polizeiaktion mit den kritischen Äußerungen der Familie zu Ihrer Ausländerpolitik zusammen?


17.  Hing diese Polizeiaktion mit der Berufung der Staatsanwaltschaft zugunsten des Erstangeklagten  in dem Strafverfahren der Söhne J.-N. und N.-A. Jenny aufgrund der Demonstration gegen Sie zusammen?

18.  Falls nein, wie erklären Sie sich dann, dass diese Aktion einen Tag nach dem Bekanntwerden der Berufung der Staatsanwaltschaft zugunsten des Angeklagten in dem Strafverfahren durchgeführt wurde?

19.Wann wird es eine offizielle Entschuldigung des BMI bzw. der Polizei bei der Familie wegen des rechtswidrigen Eindringens in deren Haus und Grundstück geben?

20.Wie ist die Aussage des Polizeikommandos Salzburg Stadt gegenüber dem ORF zu verstehen, dass man nicht gewusst habe, wessen Haus man da durchsucht? Durchsucht die Polizei öfter Häuser nach Zufallsprinzip bzw. Häuser von Unbekannten?

21.   Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen, dass 10 von 12 PolizistInnen in einer Amtshandlung die Herausgabe ihrer Dienstnummer bzw. ihrer Namen - auch nach mehrmaligem Nachfragen - verweigern? Wird es für die beteiligten PolizistInnen deshalb disziplinarrechtliche Konsequenzen geben?

22. Wie ist diese Weigerung in Bezug auf §31 SPG, die als Richtlinie für das Einschreiten die Aushändigung der Dienstnummer vorsieht, zu sehen?

23. Welche Kosten verursachte dieser nächtliche Einsatz der zwölf PolizistInnen, deren Arbeitsstunden und Überstunden eingerechnet?

24. Was werden Sie unternehmen, um derartige Vorfälle (willkürlicher Hausdurch- suchungsversuche und Grundstücksbetretungen) zu verhindern?