592/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Berlakovich

 

betreffend Konsensüberschreitung im Schotterwerk Meidling der Fa. Asamer & Hufnagel GesmbH, vormals Fa. Hans Wanko KG

 

Die Fa. Hans Wanko KG – Schotterwerk Meidling ist im Jahr 2002 in Konkurs gegangen. Die Fa. Asamer & Hufnagel GesmbH kaufte die Betriebsanlagen und ging im Jahr 2004 in Vollbetrieb. Das gesamte Steinbruchareal hat ein Ausmaß von mehr als 50 ha und liegt inmitten des Wohngebietes der Orte Hörfarth, Meidling und Paudorf.

 

Ab dem Zeitpunkt des Vollbetriebes und damit einhergehender Mehrbelastung von Mensch und Umwelt, ausgehend von der Betriebsanlage, mit einer enormen Produktionssteigerung um ein Vielfaches, sind die Belastungen durch Staub, Lärm, Sprengerschütterungen und Schwerverkehr in das Unermessliche gestiegen. Bis zu 400 LKW sind täglich unterwegs und ebenso bis zu 20 Baumaschinen. Im Genehmigungsbescheid werden 100 LKW und 3 Baumaschinen zur Emissions- und Immissionsbeurteilung zur Bewilligung angenommen.

 

Diese Art der Betriebsführung, die vom neuen Inhaber entgegen von Bescheidauflagen konsenslos betrieben wird, hat die besorgten Anrainer aufgerüttelt: Sie sammelten sich in der Bürgerinitiative „Lebenswertes Paudorf“, um gegenüber Betreiber und Behörden ihren berechtigten Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen.

 

Die Bevölkerung von Paudorf fühlt sich von den verantwortlichen ÖVP-Politikern im Stich gelassen. Trotz einer Fülle von dokumentierten Anzeigen (an die 100) ist bislang keine Maßnahme seitens der Behörde erkennbar, die eine spürbare Entlastung von Emissionen und Immissionen zur Folge hätte.

 

Als am Höhenkamm der Nordwand, die einen unverzichtbaren Schutzwall darstellt, die ersten Baufahrzeuge sichtbar wurden, sahen die betroffenen Bürger ein direktes Bedrohungspotenzial auf sie zukommen. Der Betreiber hat eigenmächtig ohne Behördenbewilligung den am Höhenkamm zusätzlich aufgeschütteten Wall, der bereits einen natürlichen Bewuchs hatte, abgetragen, um darunter liegend weiter abbauen zu können. Durch diese konsenslose Maßnahme wurde die Funktion eines Schutzgürtels in Richtung Anrainersiedlung vermindert.

 

Selbst die Behörde hat im Jahr 2002 vom ASV der Nö. Landesregierung festgestellt, dass die Abbaugrenzen der Nordwand erheblich überschritten worden waren. Von der BH Krems wurde 2003 eine Sanierung und Rekultivierung per Bescheid vorgeschrieben. Bis zum heutigen Tag hat der Steinbruchbetreiber diese Aufforderung der Behörde ignoriert, und laut Mitteilung vom 11. 10. 2007 aus firmeninternen Überlegungen hintangestellt.

 

Trotz Nichtbeachtung von Berhördenaufträgen strebt der Steinbruchbetreiber ein Genehmigungsverfahren auf Tiefenabbau von 75 m und eine Flächenausdehnung auf 9,6 ha. an. Eine Anzahl von Bürgern, die das Umfeld bestens kennen, zweifelt das angegebene Flächenmaß von 9,6 ha an, da ab 10 ha eine zwingende UVP vorzuschreiben wäre. Der beantragte Tiefenabbau von 75 m und der daraus abzuleitende Böschungswinkel von 30 Grad würden bedeuten, dass die Nordwand bis auf die untere Baumgrenze abgetragen werden müsste, und dadurch überhaupt keine natürliche Schutzbarriere mehr vorhanden wäre.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage:

 

 

1.        Warum ist trotz Aufforderung durch die Behörden vom 12. 03. 2003 die Sanierung und Revitalisierung des Höhenkammes der Nordwand nicht umgesetzt worden?

 

2.        Wieso hat man laut eindeutigem Behördenauftrag den Abbau auf der Nordwand bis zum Ende 2006 geduldet?

 

3.        Wer trägt die Verantwortung für diesen nicht genehmigten Abbau und die nun instabil gewordene Nordwand, die dadurch ein enormes Gefahrenpotenzial darstellt?

 

4.        Warum haben die Behörden nicht rechtzeitig eingegriffen, sondern drei Jahre zugewartet?

 

5.        Wie steht die Bewilligungsbehörde zum Antragsteller (Genehmigung von Tiefenabbau) und seiner bis dahin ausgeübten Praxis?

 

6.        Welche Gutachten werden in Bezug auf die prekäre Situation der Nordwand, sowohl geologisch, als auch aus Sicherheitserfordernissen, verlangt?

 

7.        Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Gesundheit der in ihrer Existenz bedrohten Wohnbevölkerung vom BMLFUW getroffen?

 

8.        Welche Maßnahmen werden seitens des BMLFUW gegen neu aufgetretene Sprünge und massive Gesteinsabstürze aufgrund von starken Sprengungen im Bereich der Nordwand ergriffen?

 

9.        Welche Maßnahmen werden seitens des BMLFUW gegen verstärkte Staubemissionen durch die Gesteinsbrech- und -aufbereitungsanlagen ergriffen?

 

10.   Welche Maßnahmen werden seitens des BMLFUW gegen Lärm- und Staubemission durch eine mobile Brechanlage ergriffen?

 

11.   Welche Maßnahmen werden seitens des BMLFUW gegen Staubemissionen durch innerbetrieblichen Werksverkehr mit LKW ergriffen?

 

12.   Welche Maßnahmen werden seitens des BMLFUW gegen Straßenverschmutzungen durch LKW, die nicht die Reifenwaschanlage benutzen, sowie gegen die Blockierung der Straße L7107 und Bahnübergang durch LKW in Warteposition zur Auffahrt auf die betriebseigene Brückenwaage ergriffen?

 

13.   Welche Maßnahmen werden seitens des BMLFUW gegen eine konsenswidrige Wasserentnahme aus der Fladnitz und Einleitung von Schlammwässern ergriffen?

 

14.   Welche Maßnahmen werden seitens des BMLFUW gegen den Staubniederschlag im Bereich des Wohnhauses in Meidling, Schlossstraße 7, ergriffen?