5922/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und anderer Abgeordneter

 

an die Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Denkmalschutz der Schulungstrafik des Kriegsopfer- und Behinderten­verbandes (KOBV)

 

Die KOBV Schulungs- GmbH betreibt am Standort Graben 31 im 1. Wiener Gemeindebezirk seit vielen Jahren eine Schulungstrafik, um Menschen mit Behinderung, welche am Erwerb einer Tabaktrafik interessiert sind, die praktischen Fähigkeiten zur Führung einer solchen näherzubringen. Beim Umbau der Fassadenkonstruktion vor 15 Jahren wurde aber auf viele Details wie Tageslicht, Heizung oder Klimaanlage, vor allem aber auf die Nutzung für Rollstuhlfahrer keine Rücksicht genommen. Aus diesem Grund beabsichtigte die KOBV Schulungs- GmbH das Geschäftslokal, mit Einverständnis des Eigentümers Austria Tabak, umzugestalten. Im September 2009 wurde bei der zuständigen Baubehörde das Umbauprojekt eingereicht und nachdem es nicht beanstandet wurde, im Jänner 2010 mit den Umbauarbeiten begonnen.

 

Wenige Tage nach Baubeginn, aber schon nach den notwendigen Abbrucharbeiten im Innenraum und an der Außenfassade, ging ein Bescheid des Bundesdenkmalamtes ein, der die erst 15 Jahre alte Trafik unter Denkmalschutz stellte. Es folgte ein Baustopp bei den Arbeiten an der Trafik, der nunmehr seit 4 Monaten andauert. Durch diesen Baustopp entstehen pro Woche € 55.000,- Umsatzverlust. Die KOBV Schulungs- GmbH sieht sich, sollte dieser Zustand nicht ehestmöglich einer Lösung zugeführt werden, gezwungen die 6 in dieser Trafik beschäftigten Mitarbeiter zu kündigen.

 

Sämtliche Gespräche mit der Stadt Wien und dem Bundesdenkmalamt verliefen ergebnislos. Es gibt keinerlei Anzeichen seitens der Verantwortlichen das Problem pragmatisch zu lösen. Auch die Vorschläge des Lokaleigentümers Austria Tabak, die noch bestehenden Teile der alten Geschäftsfassade in erhaltender und substanzschonender Weise abzutragen und bis zur endgültigen Klärung der denkmalschutzrechtlichen Fragen zwischenzulagern und einstweilen das ursprünglich geplante Geschäft zu errichten, fanden keine Zustimmung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage:
 
1.       Sind Sie als ressortzuständiger Bundesminister für das Behindertenwesen von der denkmalschutzrechtlich bedingten Schließung der KOBV – Schulungstrafik am Graben 31, 1010 Wien informiert?
2.       Wenn ja, seit wann?
3.       Sind Sie als ressortzuständiger Bundesminister für Behindertenwesen von arbeits- und behindertenrechtlichen Konsequenzen durch die denkmalschutzrechtlich bedingten Schließung der KOBV – Schulungstrafik am Graben 31, 1010 Wien informiert?
4.       Wenn ja, seit wann?
5.       Welche Maßnahmen wird das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz setzen, um diese arbeits- und behindertenrechtlichen Konsequenzen auszugleichen bzw. abzuwenden?
6.       Haben Sie als für das Behindertenwesen zuständiger Bundesminister mit Ihrer für den Denkmalschutz zuständigen Regierungskollegin bereits Kontakt aufgenommen, um hier im Interesse des Kriegsopfer Behinderten Verbandes eine rasche Lösung zu finden?
7.       Wenn nein, warum nicht?
8.       Wird sich das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für eine Standortverlegung bzw. Schaffung eines neuen, umsatzgerechten Standortes einsetzen, wenn die denkmalschutzrechtlich bedingte Schließung der KOBV – Schulungstrafik länger andauert bzw. auf unbestimmte Zeit aufrecht bleibt?