5923/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Verladung von Mastschweinen auf Parkplätzen

 

In einem öffentlichen Artikel zeigte der Österreichische Tierschutzverein folgenden Sachverhalt auf:

 

"Junge Mastschweine auf Parkplatz von einem Lkw auf anderen umgeladen - eine 5-Stunden-Prozedur !

Am vergangenen Freitag, 14.5.2010, wurden auf einem Parkplatz in Loosdorf/NÖ junge Schweine von einem Tiertransporter auf einen Hänger verladen, die schreienden Schweine blieben am Parkplatz zurück, das Zugfahrzeug machte sich von dannen.

Die Tierschutzvereine 'Tierhilfe mit Herz & Einsatz' und der 'Österreichische Tierschutzverein' wurden Zeugen einer Umladung von jungen Mastschweinen von einem Transportfahrzeug auf ein anderes. Auf dem Hänger blieben völlig verängstigte und schreiende Schweine zurück. Die TierschützerInnen riefen schließlich die Polizei und schließlich wurde auch der Amtstierarzt herbei gerufen.
Doch für die jungen Schweine machte das keinen Unterschied, denn sie mussten - wie die TierschützerInnen erfuhren - auf das Zugfahrzeug warten, das inzwischen weitere Jungschweine 'einsammelte'.

In Summe waren es schließlich 230 Tiere. Der zuständige Amtstierarzt konnte keine Mängel feststellen, außer dass die Schweine Rangordnungskämpfe hatten, weil sie aus unterschiedlichen Betrieben kamen.

Nach Stunden wurden die Schweine zu ihrem neuen 'Mäster' gekarrt. Nach Angabe des Transporteurs waren sie in Summe nicht länger als 5 Stunden unterwegs. Das heißt: ein Kurzstreckentransport und somit sind auch keine Tränken erforderlich !
Wir fragen uns: Kann das 'üblich' und 'normal' sein, dass Tiere einem solchen weiteren Stress - wie Umladen auf einem Parkplatz - ausgesetzt werden ?!
Wie der ÖTV richtig dazu meinte: '...Wieder einmal ein Beweis mehr, was unsere Gesetze in der Realität bedeuten ...'"

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende


Anfrage

 

1.    War Ihnen dieser Sachverhalt bereits bekannt?

 

2.    Sind Ihnen ähnliche Fälle bekannt, wo Tiere auf einem Parkplatz verladen werden und auf weitere Tiere warten müssen?

 

3.    Ist es im Zuge dieser “Verladeaktion“ zu Anzeigen nach dem Tierschutzgesetz gekommen?

 

4.    Wenn ja, wer wurde aus welchem Grund angezeigt?

 

5.    Wenn nein, warum nicht bzw. sehen Sie in einem derartigen Vorgang keinen Verstoß gegen den Tierschutz?

 

6.    Wurden aufgrund dieser „Verladeaktion“ Strafen nach dem Tierschutzgesetz ausgesprochen und wenn ja, gegen wen wurden welche Strafen ausgesprochen?

 

7.    Wenn nein, weshalb nicht?

 

8.    Welche Maßnahmen könnten Sie sich vorstellen, um künftig ähnliche Fälle zu vermeiden?