5931/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2010
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an den Bundeskanzler betreffend Einhaltung der Zusage einer Anschubfinanzierung für
Klimaschutz und Klimaerwärmungsanpassung in den ärmsten Ländern der Welt.
Im Vorfeld
der Klimaverhandlungen auf dem UN-Klimagipfel in Kopenhagen im
Dezember 2009 haben die Staats- und RegierungschefInnen der EU auf dem
Europäischen Rat in
Brüssel
(10/11.12.2009) ihren Beitrag zur „Anschubfinanzierung"
(Fast
Start Finance) für Klimaschutz und Klimaerwärmungsanpassung
in
Entwicklungsländern angekündigt.
Die
EU-Mitgliedsstaaten haben zugesagt, von 2010 bis 2012 jährlich 2,4
Mrd. EUR
(insgesamt
7,2 Mrd. EUR) zur Anschubfinanzierung beizutragen.1 Der gesamte
Umfang
der
Anschubfinanzierung soll laut dem von Österreich unterstützten „Copenhagen
Accord"2
im genannten Zeitraum 30 Mrd. USD betragen.
Auf europäischer Ebene
haben die VertreterInnen der Mitgliedsstaaten mehrfach
bekräftigt, dass
die EU-Staaten ihre Zusagen einhalten werden und haben angekündigt,
die
EU werde auf dem Klimagipfel von Cancún im Dezember 2010
vollständig und in
koordinierter Weise über Fortschritt und Umsetzung der
Anschubfinanzierung
berichten.3
Die
Bereitstellung der zugesagten Mittel ist absolut notwendig, um den von der
Klimaerwärmung schon heute dramatisch betroffenen Ländern und
Gemeinschaften
beizustehen, damit die notwendigen Mechanismen für
Klimaschutz, Anpassung und
Katastrophenvorsorge schnellstmöglich in Gang gebracht werden. Außerdem steht
die
Glaubwürdigkeit der
EU-Staaten im globalen Klima-Verhandlungsprozess auf dem Spiel:
Ein
Verzögern, Anrechnen bzw. Umleiten von bereits in anderen
Bereichen (v. a.
Entwicklungszusammenarbeit) zugesagten Mittel würde die
weiteren Verhandlungen
torpedieren und Europa würde die Führerschaft
im Klimaschutz endgültig abgeben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1.
Welche Beträge ihres Ressorts sind jeweils in den Budgets
2010 bis 2012 für
diese Anschubfinanzierung vorgesehen?
2. In welchen Zuständigkeitsbereich (Sektion/Abteilung) fallen diese?
1 Schlussfolgerungen des Europaischen Rates (10711. Dezember 2009), Nr. 37;
http://www.consilium.europa.eu/App/NewsRoom/loadDocument.aspx?id=339&lang=EN&directory=de/ec/&file
Name=111898.pdf
2 Copenhagen Accord, Nr. 8; http://unfccc.int/resource/docs/2009/cop15/eng/11a01 pdf#page=4
3 Vgl. etwa Schlussfolgerungen des ECOFIN Gipfels (18. Mai 2010).
3.
Österreich hat sich gemeinsam mit anderen EU-Staaten
verpflichtet, bis 2015
0,7%
des Bruttoinlandprodukts (BIP) für Öffentliche
Entwicklungszusammenarbeit
(Official
Development Assistance, ODA) zur Verfügung zu stellen - ein
Ziel, das
zu
einem Zeitpunkt gesetzt wurde, als die Folgen und Kosten der
Klimaerwärmung noch gar nicht absehbar waren. Werden die Mittel
der
Anschubfinanzierung aus Österreich neu und zusätzlich zu
diesen bestehenden
Verpflichtungen gegenüber den Entwicklungsländern sein?
4.
Werden die Mittel für die Anschubfinanzierung auf die österreichische
ODA-
Quote angerechnet werden?
5. Wenn ja, welcher Anteil und nach welchen Kriterien?
6.
Wird die Anschubfinanzierung durch zusätzliche
Budgetmittel oder durch
Umwidmung bestehender Mittel abgedeckt?
7.
Wie wird in Österreich sichergestellt, dass es zu keiner
Umleitung von ODA-
Mitteln
aus anderen Bereichen (Bildung, Gesundheit) kommt oder dass Gelder
doppelt
- für EZA und für Klimapolitik - angerechnet werden?
8.
Wie viel der 120 Mio. EUR, die Österreich als
Beitrag zur EU-
Anschubfinanzierung leisten will, wird jeweils in Klimaschutz, in
Klimaerwärmungsanpassung
und in Katastrophenvorsorge fließen?
9.
In welche Länder und Regionen wird der Anteil der
Anschubfinanzierung von
Österreich
investiert?
10. Wie wird
sichergestellt, dass Finanzströme von den ärmsten Ländern nicht
zu
Schwellenländern
umgelenkt werden, damit die Erreichung der UN-
Millenniumsziele in den Entwicklungsländern möglich
bleibt?
11. Wie wird
sichergestellt, dass die am stärksten von der Klimaerwärmung
betroffene Bevölkerung von der Anschubfinanzierung aus Österreich
profitiert -
vor allem im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Verteilung der Gelder auf
Frauen
und Männer?
12. Wie wird
sichergestellt, dass die Zivilgesellschaft sowie VertreterInnen von
Ländern bzw.
Gemeinschaften, die von der Klimaerwärmung besonders betroffen
sind,
an Entscheidungen über die Verwendung der Mittel eingebunden
und
beteiligt
werden?
13. Über welche
Finanzierungs-Kanäle (bilateral oder multilateral wie Weltbank
oder
Vereinte
Nationen) wird die österreichische Anschubfinanzierung
abgewickelt
werden?
14. In welcher
Form wird ihr Ressort über die Mittelverwendung berichten (Sektoren,
Länder,
Regionen, Kanäle), um die Transparenz und Glaubwürdigkeit der
zusätzlichen Anstrengungen sicher zu stellen?
15. Welches Ministerium ist verantwortlich für einen Bericht, der die
gesamtösterreichische
Anschubfinanzierung mit der notwendigen Transparenz
darstellt?