5957/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten KO Strache

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Telefonbetrug

 

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über die Geschäftspraktiken von sogenannten „Call-Centern“ die mittels Telefonwerbung versuchen, die Angerufenen zu Verträgen für Wetten, Verlosungen und Glücksspiele zu überreden. Der Abzug der dafür anfallenden „Gebühren“ erfolgt dann über die Konten der „Kunden“, die sich oft nicht einmal im Klaren sind, dass sie damit auf mündliche Verträge eingegangen sind. Besonders beliebt sind dabei die Adressen von älteren Personen (über 70 Jahre), weil man sich von diesen weniger Widerstand bei der Akquirierung und dem Herauslocken der Kontodaten erwartet, beziehungsweise erhofft, dass sie den Vorgängen nicht mehr voll folgen können, oder sich später genieren, ihre Leichtgläubigkeit zuzugeben.

Zunehmend werden auch Personen abkassiert, die keine Zustimmung gegeben haben oder deren Daten anderweitig „beschafft“ wurden.

Bedenklich ist die Praxis der Banken, die solche Auszahlungen auch ohne schriftliche Zustimmung der Kontoinhaber durchführen. Sie berufen sich zwar darauf, bei Protesten bis zu 13 Monate zurückzuzahlen, dies erfolgte aber nur zum geringsten Teil, weil die Kunden entweder darüber nicht Bescheid wissen, den Abzug kleinerer Beträge   über längere Zeit nicht bemerken, oder die damit verbundenen Komplikationen (es wird nicht immer gleich rücküberwiesen) scheuen.

Dabei kommt es zunehmend zu mehrfach „Abschöpfungen“ durch Betreiber die gar keinen Kontakt zu den Geschädigten hatten und deren Daten offenbar von „befreundeten“ Geschäftspartnern erhalten haben, was zu beträchtlichen Schädigungen einzelner Personen führte.

Diese Praxis wurde in der ORF Sendung: „Am Schauplatz“ vom 21. Mai und auch im deutschen Fernsehmagazin 2010 auf Sat1 deutlich aufgezeigt. Besonders wurde dabei darauf hingewiesen, dass auf diesem Sektor ein, offenbar in Österreich, in Wien, beheimatetes Konsortium aktiv wäre, welches, über ein Geflecht von Subfirmen, zu Gunsten von überwiegend zwei Österreichern, arbeiten würde.

Allein in Kärnten gibt es, nach den Recherchen des ORF, über 7000 Geschädigte, in Wien sollen es über 20.000 sein. Die Vorgänge sind übrigens auch in der Arbeiterkammer (Konsumentenschutz) bekannt.


 

Im Mai wurde auf dem Kommissariat in Liesing eine Anzeige gegen diese Methoden erstattet, am  25. Mai erfolgte, anlässlich einer Pressekonferenz der FPÖ Klubobmannes H.C. STRACHE eine Darstellung der Vorgänge, wie sie der FPÖ in zugestellten Unterlagen zu entnehmen war. Weil die darin enthaltenen Vorwürfe so schwerwiegend waren und auch gut belegt erschienen, erfolgte gleichzeitig eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.

Nachdem aber seither bereits weitere Tathandlungen/Schädigungen erfolgten, unter anderem wurde das im ORF präsentierte Opfer, wenige Tage nach der Rückzahlung der Beträge, erneut abgeschöpft, und um das weitere Abfließen möglicherweise unrecht erworbener Gelder zu verhindern, ist dringender Handlungsbedarf geboten. Dies insbesondere als man von deutschen Starfverfolgungsbehörden vernehmen konnte, dass von österreichischer Seite bisher wenig Interesse zur Aufklärung gezeigt wurde.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Ist ihnen der geschilderte Sachverhalt bekannt?
  2. Wenn ja, halten sie es für notwendig die gegenwärtige Rechtslage für „Telefongeschäfte“ im Sinne der Geschädigten zu verbessern?   
  3. Halten sie die gegenwärtige Abbuchung der Praxis der Banken für richtig?
  4. Wenn nein, sind sie willens, die Rechtslage rasch zu ändern?
  5. Welche Schritte wurden, nach der Anzeige und der Sachverhaltsdarstellung bisher, besonders im Hinblick auf eine mögliche Verdunkelungsgefahr, gesetzt?
  6. Wie gedenken sie die Erhebungen zu beschleunigen, um die bereits entstanden Schäden möglichst gering zu halten und Folgeschäden durch Fortsetzung dieser Praktiken zu verhindern?