Eingelangt am 07.07.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz, Haubner
Kollegin und Kollegen
an den
Bundesminister für Gesundheit
betreffend unzureichende Bestimmungen über
die Arzneimittelversorgung durch Verblisterung
Im Juni 2009 wurde das
Arzneimittelgesetz geändert und die Rechtsgrundlage für die
Neuverblisterung von Arzneispezialitäten geschaffen. Durch die
Verblisterung haben öffentlichen Apotheken die Möglichkeit, eine
maschinelle patientenindividuelle Zusammenstellung der Einmal-, Tages-, Wochen-
oder Monatsration von Arzneimitteln in Blistern herzustellen. Doch die im
Arzneimittelgesetz vorgesehene Verordnung für eine Änderung der
Apothekenbetriebsordnung 2005, welche auch die Neuverblisterung von Arzneispezialitäten
beinhalten sollte, wurde bisher nicht umgesetzt. Daher ist in vielen Bereichen
unklar, wie die Arzneimittelversorgung durch Verblisterung zu erfolgen hat.
In den
Erläuterungen der Regierungsvorlage zum Arzneimittelgesetz wurde zwar ein
Patientenrecht, welches die unmittelbare persönliche Beratung und
Information durch einen Apotheker bei jeder Arzneimittelabgabe ermöglichen
soll, vorgesehen, doch Bestimmungen, in welchem Umfang die Begleitinformationen
für die Patientinnen und Patienten festzulegen sind, wurden durch die
fehlende Verordnung nicht sichergestellt.
Zudem besteht in
der derzeit geltenden Apothekenbetriebsordnung 2005 keine Verpflichtung der
beliefernden Apotheke, eine pharmazeutische Beratung und Information vor Ort
für immobile Bewohner von Altenheimen, Pflegeheimen und sonstigen
Betreuungseinrichtungen durchzuführen.
Neben den fehlenden
Regelungen über die Kennzeichnung der neuen Packungen ist zudem unklar, ob
die Patientinnen und Patienten bei der Abgabe von neuverblisterten Arzneimitteln
in Betreuungseinrichtungen eine freie Auswahl der öffentlichen Apotheke
haben.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Gesundheit folgende
Anfrage:
- Warum haben Sie die zum Schutz
der Gesundheit von Patientinnen und Patienten notwendige Verordnung aufgrund
des im Vorjahr beschlossenen Arzneimittelgesetzes über die
Neuverblisterung von Arzneimitteln, mit der die Apothekenbetriebsordnung
geändert werden soll, bisher nicht umgesetzt?
- Wann beabsichtigen
Sie endlich die vorgesehene Änderung der Apothekenbetriebsordnung
2005 durchzuführen?
- Wie wird derzeit
die Sicherheit und Unbedenklichkeit der neuverblisterten Arzneimittel zum
Schutz der Patientinnen und Patienten gewährleistet?
- Welche
konkreten Qualitätsanforderungen wollen Sie in der
Apthekenbetriebsordnung neu festlegen?
- Warum
gibt es derzeit keine Regelungen über die Kennzeichnung von Packungen
mit neuverblisterten Arzneimitteln?
- Welche
konkreten Bestimmungen über die Begleitinformation für
Patientinnen und Patienten werden Sie in der noch fehlenden Verordnung
festlegen?
- Werden Sie
in der zu ändernden Apothekenbetriebsordnung die beliefernden
Apotheker verpflichtet, eine pharmazeutische Beratung und Information vor
Ort für immobile Bewohner von Altenheimen, Pflegeheimen und sonstigen
Betreuungseinrichtungen durchzuführen?
- Welche
Maßnahmen werden Sie setzen, um mögliche Gefahrenquellen
für die Arzneimittelqualität und Arzneimittelsicherheit, die
sich aus der Neuverblisterung von Arzneimitteln ergeben, zu verhindern?
- Welche
Kontrollmechanismen sind bisher bei neuverblisterten Arzneimitteln vorgesehen
und welche sind noch geplant?
- Wann
liegt Ihrer Ansicht nach eine neuverblisterte Arzneimittel-Abgabe, die
über den Apothekenbetrieb gemäß Apothekenbetriebsordnung
2005 hinausgeht, vor und wann ist diese Häufigkeit, Anzahl oder Menge
überschritten?
- Wie
wollen Sie feststellen und kontrollieren, ob die Tätigkeit der
öffentlichen Apotheken im Zusammenhang mit der Neuverblisterung von
Arzneispezialitäten im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes erfolgt?
- Sind
diesbezüglich exakte Definitionen über die Häufigkeit,
Anzahl oder Menge der Abgabe von Arzneimitteln für öffentliche
Apotheken vorgesehen bzw. wie werden diese dann hinkünftig kontrolliert?
- Planen
Sie aufgrund der nicht vorgesehenen Bewilligungspflicht der
öffentlichen Apotheken bei der Abgabe von neuverblisterten
Arzneimitteln eine Meldepflicht und wenn ja, wie soll dies funktionieren?
- Welche
Ausnahmen gibt es derzeit bei der geltenden Rechtslage, dass Arzneispezialitäten
anders als nach der grundsätzlichen Regelung in der vorgesehenen
Handelspackung vom Hersteller oder Depositeur abgegeben werden dürfen?
- Wie viele
Blistergeräte gibt es derzeit in Österreich (bitte
aufgeschlüsselt nach Bundesland)?
- Wurden
Sie von der Abgabe von neuverblisterten Arzneimitteln von
öffentlichen Apotheken bisher benachrichtigt bzw. wurden sie
schriftlich gemeldet?
- Wie hoch
ist derzeit die Anzahl der öffentlichen Apotheken, die neuverblisterte
Arzneimittel an immobile Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen oder
sonstigen Einrichtungen durchführen (bitte aufgeschlüsselt nach
Bundesländern)?
- Ist Ihnen
bekannt, welche öffentlichen Apotheken derzeit die neuverblisterte Arzneimittel-Abgabe
durchführen (bitte Namen der Apotheke unter Angabe der Postleitzahl
aufgeschlüsselt nach Bundesland) und wie haben Sie diese bisher
kontrolliert?
- Wird
derzeit die Versorgung mit neuverblisterten Arzneimittel von
öffentlichen Apotheken über den Bezirk, Region oder Bundesland
hinaus durchgeführt (bitte Namen der Apotheke unter Angabe der
Postleitzahl aufgeschlüsselt nach Bundesland)?
- Wie hoch
ist die Anzahl der Alten- und Pflegeheime oder sonstigen Betreuungseinrichtungen,
bei denen eine Arzneimittelversorgung nach Neuverblisterung durchgeführt
wird (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirk und Bundesland)?
- Planen
Sie die Abgabe von neuverblisterten Arzneimitteln durch öffentliche
Apotheken innerhalb eines Bezirkes (Region) bzw. eines Bundeslandes
einzugrenzen und wie wollen Sie dies hinkünftig kontrollieren?
- Wie
wollen Sie verhindern, dass nur einige wenige Großanbieter die
Abgabe von neuverblisterten Arzneimitteln anbieten?
- Planen
Sie, dass auch hausapothekenführende Ärzte und Ärztinnen
die Abgabe von neuverblisterten Arzneimitteln durchführen
können?
- Wie wird
derzeit sichergestellt, dass für Patientinnen und Patienten, die
neuverblisterte Arzneimittel in Betreuungseinrichtungen beziehen, eine
freie Auswahl der öffentlichen Apotheke besteht?
- Erwarten
Sie, dass es durch den Einsatz von neuverblisterten Arzneimitteln bei den
Patienten zu einer verbesserten Compliance kommt?
- Welche
Einsparungen für die Krankenkassen erwarten Sie durch den Einsatz von
neuverblisterten Arzneimitteln?