5961/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Auslandsdienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst

 

 

Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Auslandsdienst oder Entwicklungshilfedienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst zu leisten.

Zivildienstpflichtige können nur durch eine behördlich anerkannte Trägerorganisation für einen Auslandsdienst entsandt werden.

 

Auslandsdienst ist in folgenden bemerkenswerten Ländern möglich: Brasilien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Australien, USA (Florida, Kalifornien,…)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele anerkannte Zivildiensteinrichtungen gibt es in Österreich? (Bitte um Nennung der einzelnen Einrichtungen)
  2. Wie viele anerkannte Zivildiensteinrichtungen für den Auslandsdienst oder Entwicklungshilfedienst gibt es in Österreich? (Bitte um Nennung der einzelnen Einrichtungen)
  3. Wie viele Personen machten einen Auslandsdienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst bei welchen Organisationen, aufgegliedert auf die Jahre 2006 bis 2010?
  4. Wie hoch waren die jährlichen Kosten seit dem Jahr 2006 für den Auslandsdienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst?