5961/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.07.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Auslandsdienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst
Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Auslandsdienst oder Entwicklungshilfedienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst zu leisten.
Zivildienstpflichtige können nur durch eine behördlich anerkannte Trägerorganisation für einen Auslandsdienst entsandt werden.
Auslandsdienst ist in folgenden bemerkenswerten Ländern möglich: Brasilien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Australien, USA (Florida, Kalifornien,…)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: