5964/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend islamische Gefangenenseelsorge

 

Die APA berichtete unter APA0403 am 29.Jänner 2010 folgendes:

„Islamische Gefangenenseelsorge wird österreichweit vereinheitlicht

 

Utl.: Vereinbarung zwischen Bandion-Ortner und Schakfeh  -

      Mindeststandards festgelegt =

 

   Wien (APA) - Die islamische Seelsorge in Gefängnissen wird österreichweit vereinheitlicht. Diese Woche haben Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) und Anas Schakfeh, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ), eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Diese enthält unter anderem Mindeststandards für die islamischen Seelsorger, wie Cornelia Leitner, Referentin im Kabinett der Ministerin, gegenüber der APA erklärte.

 

   Mit rund 1.300 Insassen sind Muslime laut Justizministerium derzeit die zweitgrößte Glaubensgruppe in den Strafvollzugsanstalten. Bisher, so Leitner, habe es in Bezug auf die ehrenamtliche religiöse Betreuung lediglich lokale und regionale Kooperationen gegeben, regelmäßige Besuche von muslimischen Seelsorgern seien nur in zehn Gefängnissen angeboten worden. Mit der neuen Vereinbarung werde die Betreuung nun österreichweit vereinheitlicht. Ziel sei es, in allen Anstalten, wo Bedarf besteht, ein entsprechendes Angebot bereitzustellen.

 

   Festgelegt wurden aber auch Mindeststandards für die Seelsorger und Voraussetzungen für die Gefangenenbetreuung, betonte Leitner. Dazu gehörten beispielsweise Maturareife, gute Deutschkenntnisse, um die Gottesdienste auf Deutsch halten zu können, oder Einschulungen über die Grundsätze des Strafvollzugs. Dies sei notwendig, um Glaubensausübung und Sicherheit optimal verbinden zu können, erklärte Leitner.

 

   Bandion-Ortner hob in der Aussendung die große Bedeutung der seelsorgerischen Betreuung auf dem Weg zur Resozialisierung hervor. Auch Schakfeh zeigte sich erfreut, dass ein wichtiger Schritt zur weiteren Institutionalisierung der muslimischen Seelsorge getan worden sei.“


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie lautet der genaue Inhalt der Vereinbarung? (Bitte um Übermittlung)
  2. Welche genauen Mindeststandards wurden festgeschrieben?
  3. Wer überprüft die Mindeststandards?
  4. Werden schon tätige islamische Seelsorger auch überprüft?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Welche Kosten entstehen durch die Vereinbarung dem Ressort?
  7. Wie viele muslimische Imame fungieren in österreichischen Haftanstalten als so genannte Seelsorger, gegliedert nach Bundesländern?
  8. Wie hoch ist der aktuelle Anteil an muslimischen Häftlingen in österreichischen

Haftanstalten?

  1. Wer organisiert die muslimische geistliche Betreuung von Haftinsassen?
  2. Welche Grundlagen oder Bestimmungen gelten für die geistliche Betreuung von muslimischen Haftinsassen?
  3. Erhalten muslimische Imame eine finanzielle Aufwendung für die geistliche

Betreuung von Häftlingen?

  1. Wenn ja, wie hoch sind diese Aufwendungen?
  2. Wenn ja, wie hoch sind die Gesamtkosten?
  3. Nach welchen Kriterien werden muslimische Imame für die geistliche Betreuung ausgewählt?
  4. Wer ist für die Auswahl verantwortlich?
  5. In welcher Sprache erfolgt die Betreuung?
  6. Stehen Dolmetscher für die Überprüfung der Inhalte zur Verfügung?
  7. Wenn ja, wie viele?
  8. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten?
  9. Wenn nein, warum nicht?
  10. Werden die Inhalte der Betreuung überprüft?
  11. Wenn ja, auf welche Weise?
  12. Wenn nein, warum nicht?
  13. In welcher Sprache erfolgen Predigten?
  14. Müssen künftig die Gottesdienste in deutscher Sprache gehalten werden?
  15. Werden die Inhalte der Predigten überprüft?
  16. Wenn nein, warum nicht?
  17. Fungieren muslimische Imame, welche als Seelsorger in Haftanstalten fungieren, auch als Religionslehrer an Schulen?
  18. Wenn ja, wie viele?
  19. Werden Informationen über muslimische Imame, wo der begründete Verdacht besteht, dass radikale Inhalte vermittelt werden, an die entsprechenden Schulen oder Abteilungen im BMUKK weitergeleitet?
  20. Wenn ja, wie oft war dies seit Ihrem Amtsantritt der Fall?
  21. Wenn nein, warum nicht?
  22. Gegen wie viele muslimische Imame, welche als Seelsorger fungieren, wird derzeit ermittelt?
  23. Wie viele muslimische Imame, welche als Seelsorger fungieren, wurden im

Zusammenhang mit Verhetzung verurteilt?