5967/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Karin Hakl

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend DVB-T2 Testbetrieb

DVB-T2 ist die Nachfolgetechnologie von DVB-T und ermöglicht bei gleichem Bandbreitenbedarf die Übertragung von mehr Programmen und gleichzeitig besserer Bildqualität. Dadurch wird auch die Übertragung des hoch aufgelösten Fernsehens HDTV möglich.

Derzeit empfangen in Österreich nur ca. 6 % der TV-Seherinnen und Seher Fernsehen lediglich auf terrestrischem Weg (alle übrigen empfangen TV via Satellit bzw. Kabel und damit auch in HDTV).

In Österreich läuft derzeit ein einjähriger Testbetrieb für DVB-T2 in Teilen Wiens im Frequenzbereich der so genannten „Digitalen Dividende“. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1)                                    Warum wurde der DVB-T2 Testbetrieb nach Privatfernsehgesetz (PrTV-G) und nicht nach Telekommunikationsgesetz (TKG) genehmigt?

2)                 Welche Auswirkung hat dieser Testbetrieb auf die Vergabe und Nutzung der Digitalen Dividende für den Mobilfunk?


3)                                    Wird es zu einem flächendeckenden Ausbau von DVB-T2 in Österreich kommen? Falls ja, wie sieht der Ausbauplan hierfür aus und in welchem Frequenzspektrum soll dieser erfolgen?