5982/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Milizbeauftragter

 

Im Wehrgesetz ist der Milizbeauftragte verankert:

„§ 32a. (1) Zur Wahrung und Förderung der Interessen der mit einer Funktion in der Einsatzorganisation des Bundesheeres betrauten Wehrpflichtigen des Milizstandes und Frauen, die Ausbildungsdienst geleistet haben, hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport einen Milizbeauftragten für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Wiederbestellungen sind zulässig. Der Milizbeauftragte soll besondere Kenntnisse und Erfahrungen über die Einsatzorganisation des Bundesheeres aufweisen oder über sonstige ausreichende einschlägige Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung verfügen. (…)“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

  1. Gab es jemals eine Einladung zum Informationsaustausch und zur Beratung des Milizbeauftragten an die Kommandanten aller österreichischen Miliz-Bataillone?
  2. Wenn ja, wann?
  3. Wenn ja, wie oft?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Wenn nein, wie kann der Milizbeauftragte sinnvoll seine Tätigkeit ausfüllen?
  6. Gab es Gespräche abseits von Übungen und gesellschaftlichen Anlässen mit einzelnen Kommandanten österreichischer Miliz-Bataillone zum Informationsaustausch und zur Beratung?
  7. Wenn ja, mit wem?
  8. Gibt es standardisiert zum Beispiel zwei Mal im Jahr ein Treffen des Milizbeauftragten mit den Kommandanten aller österreichischen Miliz-Bataillone?
  9. Wenn nein, warum nicht?
  10. Warum kommt es zu keiner Einbindung der Kommandanten österreichischer Miliz-Bataillone durch den Milizbeauftragten?
  11. Haben Sie sich, als Bundesminister für Landesverteidigung jemals für ein Gespräch mit den Kommandanten aller österreichischen Miliz-Bataillone Zeit genommen?
  12. Wenn ja, wann?
  13. Wenn nein, warum nicht?
  14. Warum ist der derzeitige Milizbeauftragte gleichzeitig auch Kommandant der HUAk?
  15. Wie viel Zeit kann Brigadier Heinz Hufler als Kommandant der HUAk für die Agenden des Milizbeauftragten aufwenden?
  16. Wäre es nicht angebracht einen Milizbeauftragten zu haben, der sich nur um die Agenden der Miliz kümmert und nicht zusätzliche Aufgabenbereiche hat?