5985/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Aussagen von Nationalratspräsidentin Prammer zur Familie Zogaj

 

Die APA berichtete unter APA097 vom 4.Juli 10 folgendes:

„Causa Zogaj: Prammer erwartet "Wiedergutmachung"

Utl.: Nationalratspräsidentin: An Familie wurde Exempel statuiert -

      Fordert daher Entgegenkommen bei legaler Rückkehr =

   Wien (APA) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) fordert "so etwas wie eine Wiedergutmachung" für die kosovarische Flüchtlingsfamilie Zogaj. Sie habe den Eindruck, "dass (an der Familie, Anm.) ein Exempel statuiert werden sollte", während andere Flüchtlinge humanitäres Bleiberecht erhalten hätten, kritisierte die SP-Politikerin am Sonntag in der ORF-Pressestunde. Sie erwartet sich daher von Innenministerin Maria Fekter (V), der Familie Zogaj entgegenzukommen, wenn sie sich nach ihrer Ausreise um einen legalen Aufenthalt in Österreich bemühe.

 

   Selten seien so viele Fehler gemacht worden, wie im Fall Zogaj, kritisierte Prammer. Wenn man das Erkenntnis des Verfassungsgerichts genau lese und Fekter genau zuhöre, dann zeichne sich aber eine Lösung ab. "Arigona ist im Herzen Österreicherin", so die Nationalratspräsidentin. Die junge Frau wolle Krankenschwester werden und hier drohe ohnehin Arbeitskräfteknappheit. "Wieso soll man dann nicht gerade gut integrierte Leute hierlassen?", so Prammer, die sich außerdem "effiziente" Fremdenbehörden wünscht. Derzeit werde nämlich auf Basis der selben Gesetze in verschiedenen Regionen unterschiedlich entschieden.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wurde an der Familie Zogaj ein Exempel statuiert?
  2. Wenn nein, wie kommt die Nationalratspräsidentin Prammer dazu so etwas über ihr Ressort zu behaupten?
  3. Werden Sie der Familie Zogaj, so wie von Nationalratspräsidentin Prammer gefordert, entgegenkommen, wenn sie sich nach der Ausreise um einen legalen Aufenthalt in Österreich bemühen?
  4. Wenn ja, in welcher Weise?
  5. Zu welchen unterschiedlichen Entscheidungen kam es in verschiedenen Regionen, so wie von Nationalratspräsidentin Prammer behauptet?