6008/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.07.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters in der Statutarstadt Krems an der Donau
In Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3518/J wurde festgestellt, dass die Erfassung der gechipten Hunde auf die private Datenbank Animaldata der Firma BWK Publishing Solutions GmbH ausgelagert wurde. Diese gilt somit als Meldestelle gemäß §24 Tierschutzgesetz und leitet die Daten an das amtliche Hunderegister der Bezirkshauptmannschaft weiter.
Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn alle Pflichtfelder in der Datenbank „Animaldata“ erfasst sind. Eine analoge Vorgangsweise nehmen wir für die Datenbank "PETCARD" der Firma B&R Winter e.U. an.
Nun sind zwischen den ersten Erfassungen und den derzeitigen Erfordernissen zwei wesentliche Pflichtfelder hinzugekommen. Diese betreffen das Geburtsdatum sowie Daten eines amtlichen Lichtbildausweises des Hundehalters. Durch die im Zeitverlauf unterschiedlichen Anforderungen ist anzunehmen, dass diese Daten der neu dazugekommenen Pflichtfelder bei einigen Tieren fehlen. Aufgrund dieser Tatsache können Fehler bei der Übertragung in das amtliche Hunderegister entstehen.
Mit 28.1.2010 wurde das NÖ Hundehaltegesetz mit LGBl. 4001-1 verlautbart. Dabei sind „Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential“ aufgelistet.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Wie viele Hunde sind in der Datenbank von Animaldata in der Statutarstadt Krems an der Donau erfasst?
2. Wie viele Hunde sind in der Datenbank von PETCARD in der Statutarstadt Krems an der Donau erfasst?
3. Wie viele Hunde sind im amtlichen Hunderegister in der Statutarstadt Krems an der Donau erfasst?
4. Wie ist eine eventuelle Differenz zwischen den Anzahlen registrierter Hunde der Datenbank Animaldata und PETCARD einerseits und dem Hunderegister andererseits zu erklären?
5. Wie viele Hunde sind in den einzelnen Gemeinden der Statutarstadt Krems an der Donau gemeldet?
6. Wie ist eine eventuelle Differenz zwischen der Summe der Hunde in diesen Gemeinden und der Zahl der im Hunderegister der Statutarstadt Krems an der Donau registrierten Hunde zu erklären?
7. Erfolgt derzeit eine Abstimmung des amtlichen Hunderegisters der Statutarstadt Krems an der Donau mit den gemeldeten Hunden der Gemeinden?
8. Wie viele Hunde im amtlichen Hunderegister der Statutarstadt Krems an der Donau sind „reinrassige Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“ im Sinne des NÖ Hundehaltegesetzes?
9. Wie viele Hunde im amtlichen Hunderegister der Statutarstadt Krems an der Donau sind „Mischlinge mit erhöhtem Gefährdungspotential“ im Sinne des NÖ Hundehaltegesetzes?
10. Wie viele Hunde der Statutarstadt Krems an der Donau – gelistet nach Rassen – haben im Jahr 2008 einen Menschen durch Biss verletzt?
11. Wie viele Hunde der Statutarstadt Krems an der Donau – gelistet nach Rassen – haben im Jahr 2009 einen Menschen durch Biss verletzt?
12. Wie viele Hunde der Statutarstadt Krems an der Donau – gelistet nach Rassen – haben im Jahr 2008 ein Tier durch Biss verletzt?
13. Wie viele Hunde der Statutarstadt Krems an der Donau – gelistet nach Rassen – haben im Jahr 2009 ein Tier durch Biss verletzt?
14. Wie viele Hundehalter der Statutarstadt Krems an der Donau wurden im Jahr 2008 im Sinne des Tierschutzgesetzes angezeigt?
15. Wie viele Hundehalter der Statutarstadt Krems an der Donau wurden im Jahr 2009 im Sinne des Tierschutzgesetzes angezeigt?