6018/J XXIV. GP
Eingelangt am
08.07.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Entwicklung der bedingten Entlassungen im Lichte des Haftentlastungspakets
Jede Entlassung aus dem Strafvollzug beherbergt für die Gesellschaft das Risiko, dass der entlassene Gefangene erneut straffällig wird. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Entwicklung der Zahlen bedingter Entlassungen zu überprüfen. Insbesondere erscheint von Interesse, ob dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft auch nach den Neuregelungen im Bereich der bedingten Entlassungen (Haftentlastungspaket) ausreichend Rechnung getragen wird. Dafür ist vor allem interessant, wegen welcher Delikte bedingt entlassene Täter verurteilt worden sind und wie bei diesen die Rückfallquote aussieht.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Wie viele Personen wurden jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 sowie bisher im Jahr 2010 bedingt entlassen?
2.
Wegen welcher Delikte sind die Personen verurteilt worden, die in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 sowie bisher im Jahr 2010 bedingt entlassen wurden? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Jahren)
3.
Wie viele Personen wurden im Jahr 2009 und 2010 aufgrund des Haftentlastungspakets vorzeitig entlassen? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Jahren und nach Delikten, wegen derer die Täter verurteilt worden sind)
4.
Wie viele Personen wurden im Jahr 2009 und 2010 entlassen, die nach der zuvor gelten Rechtslage, d.h. vor Inkrafttreten des Haftentlastungspakets, nicht hätten entlassen werden dürfen? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Jahren und nach Delikten, wegen derer die Täter verurteilt worden sind)
5.
Wie viele der Personen, die jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 sowie bisher im Jahr 2010 bedingt entlassen worden sind, sind rückfällig geworden? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Jahren)
6.
Nach welchen Delikten haben sich die Rückfalltäter strafbar gemacht? (Bitte für jeden Täter aufgegliedert nach „Abgeurteilter Tat“ und „Rückfalltat“?)