6023/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2010
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ANFRAGE

  

der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Hartberg

 

 

 

Angezeigte Fälle

Geklärte Fälle

Aufklärungsquote

Alle gerichtlichen strafbaren Handlungen

2.059

1.083

52,6%

davon Verbrechen

396

134

33,8%

davon Vergehen

1.663

949

57,1%

§ 129 StGB (Einbruchsdiebstähle)

324

79

24,4%

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

447

411

91,9%

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

1.256

404

32,2%

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle
Integrität und Selbstbestimmung

12

12

100,0%

Strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr

43

5

11,6%

Sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB

95

66

69,5%

 

 

Diese Zahlen verdeutlichen auf tragische Art und Weise die berechtigte Forderung des BZÖ nach einer Aufstockung der steirischen Exekutivkräfte. Jahrelang wurde die steirische Exekutive durch die Bundesregierung personell „ausgehungert“.

 

Es ist anzunehmen, dass sich die fatale Sicherheitssituation nicht entscheidend verbessert hat. In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

1.

Wie viele angezeigte Fälle gerichtlich strafbarer Handlungen gab es im Bezirk Hartberg im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

2.

Wie viele geklärte Fälle gerichtlich strafbarer Handlungen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?


3.

Wie hoch war die Aufklärungsquote gerichtlich strafbarer Handlungen in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

4.

Wie viele Verbrechen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

5.

Wie viele Vergehen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

6.

Wie viele strafbare Handlungen gegen Leib und Leben gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

7.

Wie viele strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

8.

Wie viele strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

9.

Wie viele strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

10.

Wie viele Einbruchsdiebstähle gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

11.

Wie viele Einbruchsdiebstähle konnten in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010 aufgeklärt werden?

 

12.

Wie viele sonstige strafbare Handlungen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

13.

Wie viele der sonstigen strafbaren Handlungen konnten in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010 aufgeklärt werden?

 

14.

Wie viele der angezeigten Verfahren wurden zur Anklage gebracht?

 

15.

Wie viele der angezeigten Verfahren wurden auf welche Art und Weise anderweitig beendet?