6028/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Murau

 

 

 

 

Angezeigte Fälle

Geklärte Fälle

Aufklärungsquote

Alle gerichtlichen strafbaren Handlungen

1.019

506

49,7%

davon Verbrechen

179

65

36,3%

davon Vergehen

840

441

52,5%

§ 129 StGB (Einbruchsdiebstähle)

125

20

16,0%

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

260

228

87,7%

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

632

172

27,2%

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle
Integrität und Selbstbestimmung

6

6

100,0%

Strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr

14

6

42,9%

Sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB

51

41

80,4%

 

 

Diese Zahlen verdeutlichen auf tragische Art und Weise die berechtigte Forderung des BZÖ nach einer Aufstockung der steirischen Exekutivkräfte. Jahrelang wurde die steirische Exekutive durch die Bundesregierung personell „ausgehungert“.

 

Es ist anzunehmen, dass sich die fatale Sicherheitssituation nicht entscheidend verbessert hat. In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende 


ANFRAGE:

 

1.

Wie viele angezeigte Fälle gerichtlich strafbarer Handlungen gab es im Bezirk Murau im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

2.

Wie viele geklärte Fälle gerichtlich strafbarer Handlungen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

3.

Wie hoch war die Aufklärungsquote gerichtlich strafbarer Handlungen in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

4.

Wie viele Verbrechen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

5.

Wie viele Vergehen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

6.

Wie viele strafbare Handlungen gegen Leib und Leben gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

7.

Wie viele strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

8.

Wie viele strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

9.

Wie viele strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

10.

Wie viele Einbruchsdiebstähle gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

11.

Wie viele Einbruchsdiebstähle konnten in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010 aufgeklärt werden?

 

12.

Wie viele sonstige strafbare Handlungen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

13.

Wie viele der sonstigen strafbaren Handlungen konnten in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010 aufgeklärt werden?

 

14.

Wie viele der angezeigten Verfahren wurden zur Anklage gebracht?

 

15.

Wie viele der angezeigten Verfahren wurden auf welche Art und Weise anderweitig beendet?