6029/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Mürzzuschlag

 

 

 

 

Angezeigte Fälle

Geklärte Fälle

Aufklärungsquote

Alle gerichtlichen strafbaren Handlungen

1.573

799

50,8%

davon Verbrechen

211

68

32,2%

davon Vergehen

1.362

731

53,7%

§ 129 StGB (Einbruchsdiebstähle)

159

22

13,8%

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

320

273

85,3%

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

1.045

343

32,8%

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle
Integrität und Selbstbestimmung

13

12

92,3%

Strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr

17

5

29,4%

Sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB

48

43

89,6%

 

 

Diese Zahlen verdeutlichen auf tragische Art und Weise die berechtigte Forderung des BZÖ nach einer Aufstockung der steirischen Exekutivkräfte. Jahrelang wurde die steirische Exekutive durch die Bundesregierung personell „ausgehungert“.

 

Es ist anzunehmen, dass sich die fatale Sicherheitssituation nicht entscheidend verbessert hat. In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 


ANFRAGE:

 

1.

Wie viele angezeigte Fälle gerichtlich strafbarer Handlungen gab es im Bezirk Mürzzuschlag im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

2.

Wie viele geklärte Fälle gerichtlich strafbarer Handlungen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

3.

Wie hoch war die Aufklärungsquote gerichtlich strafbarer Handlungen in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

4.

Wie viele Verbrechen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

5.

Wie viele Vergehen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

6.

Wie viele strafbare Handlungen gegen Leib und Leben gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

7.

Wie viele strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

8.

Wie viele strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

9.

Wie viele strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

10.

Wie viele Einbruchsdiebstähle gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

11.

Wie viele Einbruchsdiebstähle konnten in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010 aufgeklärt werden?

 

12.

Wie viele sonstige strafbare Handlungen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

13.

Wie viele der sonstigen strafbaren Handlungen konnten in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010 aufgeklärt werden?

 

14.

Wie viele der angezeigten Verfahren wurden zur Anklage gebracht?

 

15.

Wie viele der angezeigten Verfahren wurden auf welche Art und Weise anderweitig beendet?