6039/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Nebentätigkeit von Finanzbeamten

 

 

Am 5.7.2010 zitiert die Tageszeitung Der Standard aus den persönlichen Notizen von Hypo Alpe-Adria Investor Tilo Berlin. Im Zusammenhang mit dem Ausstieg von Gaston Glock als Mitinvestor am 17.12.2006  steht: „Er wäre wütend, seine Berater - der nicht Englisch sprechende Chef der Kärntner Steuerfahndung und ein Buchhalter - hätten aufgedeckt, welch ein ,Betrug‘ hier geplant wäre.“

 

Laut Notizen von Herrn Berlin war also ein leitender Kärntner Finanzbeamter als Berater des Industriellen Gaston Glock tätig. Das stellt – sofern die Notizen korrekt sind - nicht nur eine offenkundige Unvereinbarkeit dar, es erstaunt auch, dass das im Gefolge des Skandals um den FC Tirol noch möglich war. Der Prozess im sogenannten Tiroler Finanzamtsskandal, der 2002 aufgeflogen war, hatte ja immerhin im Oktober 2006 zu einem Gerichtsverfahren geführt, das mit der Verurteilung von drei Finanzbeamten endete.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1. Ist dem Ministerium die Identität des Beamten bekannt, der von Herrn Berlin als „Chef der Kärntner Steuerfahndung“ bezeichnet wurde?

2. Hatte diese Person für den betreffenden Zeitraum 2006 eine Nebenbeschäftigung gemeldet?

3. Wenn ja, wurde diese Nebenbeschäftigung genehmigt?

4. Wenn ja, ist die Beratung eines Industriellen, der ja der Prüfung durch dieselbe Behörde, der der Beamte leitend angehört, unterworfen ist, durch die genehmigte Nebenbeschäftigung gedeckt?

5. Hat die Behörde erhoben, ob der Beamte Einkünfte aus seiner Beratungstätigkeit angegeben und korrekt versteuert hat?

6. Ist gegen den Beamten ein Ermittlungsverfahren oder ein Disziplinarverfahren oder ein Strafverfahren eröffnet worden?

7. Welche Regelungen für Nebenbeschäftigungen von Finanzbeamten gibt es, insbesondere hinsichtlich einer Finanz- oder Steuerberatungstätigkeit?

8. Seit wann sind diese Regelungen in Kraft?

9. Wie wurde seitens des Ministeriums auf den Tiroler Finanzamtsskandal reagiert?