6045/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Musiol, Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend NAP Gleichstellung

 

Frauenministerin Heinisch-Hosek präsentierte am 26.Juni 2010 den nationalen Aktionsplan für Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt.

Dem Bericht ist ein einjähriger Diskussionsprozesses mit 150 ExpertInnen vorangegangen. Ergebnis sind  55. Maßnahmen, die die Erwerbsbeteiligung  von Frauen, die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sowie die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in Wirtschaft, Politik und dem öffentlichen Dienst zum Ziel haben.

Zentral im Maßnahmenpaket sind sowohl der weitere Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie die Forcierung der Beteiligung von Männern. Beide Bereiche fallen jedoch nicht in die Zuständigkeit der Frauenministerin. Der Ausbau von Kinderbetreuung, die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards in diesem Bereich, sowie die Durchführung einer Kampagne zum Thema Väterkarenz sind in der Kompetenz des BMWFJ, den Ländern sowie des BMF.

Der präsentierte nationale Aktionsplan wirft somit die Frage auf, welchen Grad der Verbindlichkeit die angekündigten Maßnahmen aufweisen. Frauenministerin kündigt Maßnahmen im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie an, für deren Umsetzung sie nicht garantieren kann, denn für viele Maßnahmen fehlt zudem der Konsens in der Regierung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1.  Inwieweit fühlen Sie sich den Maßnahmen des NAP verpflichtet?

 

  1.  Sie werden bei insgesamt 16 Maßnahmen als zuständiges Ministerium genannt. Waren Sie in die Erarbeitung des Maßnahmenpakets involviert? Wenn ja, in welcher Form?

 

  1.  Haben Sie Frauenministerin Heinisch-Hosek für die 16 Maßnahmen eine konkrete Zusage der Umsetzung vor Veröffentlichung des NAP gegeben?

 

  1.  Welche der 16 Maßnahmen werden Sie umsetzen?

 

  1.  Wurden die Maßnahmen als Arbeitsaufträge an das BMWFJ übermittelt? Wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Wird eine Kampagne zur Väterkarenz seitens des BMWFJ durchgeführt (21. Maßnahme)?

 

  1.  Wann wird diese Kampagne durchgeführt?

 

  1.  Wie hoch ist der budgetäre Aufwand dieser Kampagne?

 

  1.  Welche Übereinkunft gibt es zur 25. Maßnahme (Ausbau Kinderbetreuung) mit dem BMWFJ, denn laut AB/4388, GP XXIV. ist die Fortsetzung des Bundeszuschusses „derzeit nicht Gegenstand von Verhandlungen“?

 

  1.  Welche Schritte werden ab 2011 konkret zur Erlangung österreichweiter Standards in der Kinderbetreuung vorgenommen (26. Maßnahme)?

 

  1.  Mit welchen Ländern haben Sie zur Frage einheitlicher Standards in der Kinderbetreuung bereits Verhandlungen geführt (26. Maßnahme)?

 

  1.  Wie sehen Ihre konkreten Vorschläge für einheitliche Standards in der Kinderbetreuung aus?

 

  1. Inwieweit decken sich Ihre konkreten Vorstellungen dazu, mit den Plänen der Frauenministerin?