6048/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Abkommen über Datenübermittlungen an US Behörden
Im Bericht des Bundeskanzlers zum Jahresprogramm der EU-Kommission 2010 und zum 18-Monatsprogramm der Rates für 2010/2011 (III-140 d.B.) nehmen Sie in Kapitel VI – Datenschutz auch auf die Bemühungen um ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA Bezug, begrüßen diese und fordern hohe Datenschutzstandards (Seite 25f):
Ziel: Eine weitere Initiative im Bereich des Datenschutzes ist eine Empfehlung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen der EU mit den USA über ein Datenschutzabkommen und gegebenenfalls über ein Abkommen über den Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken (vgl dazu bereits das Stockholm Programm zu den Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht für den Zeitraum 2010–2014, in dem die Kommission zur Vorlage von Empfehlungen aufgefordert wird). Damit soll Rechtssicherheit bei der Datenverarbeitung in der Europäischen Union bzw. den USA geschaffen werden.
Aktueller Stand: Auf Initiative des Koordinators für Terrorismusbekämpfung De Kerchove wurde seit 2008 über die Möglichkeit eines EU/US-Rahmenabkommens zum Datenschutz diskutiert, um ein Regelungswerk zu schaffen, welches einem Datenaustausch zwischen der EU und den USA zugrunde liegt. Für De Kerchove stand im Vordergrund, ein Dokument zu erarbeiten, über das sich, unabhängig von seinem rechtlichen Status, beide Seiten zumindest politisch einig sind, um auf diese Weise das gegenseitige Vertrauen zu stärken und den Datenaustausch zwischen den europäischen und den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden zu intensivieren. Im Rahmen einer Hochrangigen Kontaktgruppe EU-US zu Datenschutz und Datenaustausch wurden zunächst zwölf gemeinsame Datenschutzgrundsätze erarbeitet.
In weiterer Folge startete die Kommission Anfang Februar 2010 eine öffentliche Konsultation über ein Abkommen mit den USA zum Datenschutz und Informationsaustausch. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Konsultation bereitet die für Recht, Freiheit und Sicherheit zuständige Generaldirektion der EU-Kommission derzeit Empfehlungen zur Verhandlung eines solchen Abkommens vor, die voraussichtlich im Mai oder Juni vorgelegt werden sollen.
Österreichische Position:
Das geplante Datenschutzabkommen zwischen EU und USA wird begrüßt, sofern es ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet. Ziel der Bemühungen sollte sein, ein förmliches Abkommen zwischen EU und USA abzuschließen, das Rechtsschutzbestimmungen enthält, die in etwa dem europäischen Standard entsprechen.
Hintergrund dieser Bemühungen sind verschiedene Vorfälle der letzten Jahre, in denen sich schwerwiegende Unterschiede in den Datenschutzsystemen der EU und der USA gezeigt haben. So gewähren etwa die diesbezüglichen Vorschriften in den USA ausschließlich US-StaatsbürgerInnen subjektive Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten (zB Klagen) bei Verletzung ihrer Datenschutzinteressen. Angehörige anderer Staaten, also auch ÖsterreicherInnen, bleiben von diesen Rechten ausgeschlossen. Sowohl beim SWIFT Abkommen als auch bei anderen Fragen der Datenübermittlung an die USA, insbesondere im Bereich Justiz und Inneres, bestehen höchst problematische Rechtsschutzlücken.
Angesichts dieser Umstände ist eine möglichst starke Verhandlungsposition nötig, um für die europäischen BürgerInnen ein Maximum an Datenschutz zu garantieren und gleichzeitig überbordende Erfassungsinteressen von US-Seite abwehren zu können. Eine solche starke Position können derzeit nur Verhandlungen auf EU-Ebene bieten. Die Bemühungen um ein strenges Rahmenabkommen sind daher durchaus zu begrüßen, wenn auch hinsichtlich der erzielbaren Ergebnisse aufgrund der bisherigen Positionen von US-Seite allergrößte Skepsis angebracht erscheint.
Diese wichtigen Verhandlungen auf europäischer Ebene drohen jedoch durch systematische Parallelverhandlungen der Vereinigten Staaten auf bilateraler Ebene mit einzelnen Mitgliedstaaten der EU unterlaufen zu werden. Österreich ist hier leider keine Ausnahme.
Wie zuletzt etwa am 31.5.2010 die Tageszeitung „Der Standard“ berichtete, verhandelt die USA mit Österreich seit Juni über die Online-Weitergabe von Polizeidaten wie etwa Fingerabdrücke, DNS-Spuren usw. Nach wie vor offen sind auch Verhandlungen über eine Teilnahme Österreichs an der „Terrordatenbank“ TSDB (Terrorist Screening Database) der USA, welche bereits im März 2009 Gegenstand breiter medialer Berichterstattung waren. In dieser Datenbank werden Personen gespeichert, die verdächtig sind, mit Terrorismus in Verbindung zu stehen. Personen in der Datenbank müssen bei Reisen mit massiven Schwierigkeiten bis hin zu Einreiseverboten rechnen.
Diese bilateralen Verhandlungen gefährden die europäische Verhandlungsposition um die Sicherung eines effektiven Datenschutzrechtes im Interesse der österreichischen BürgerInnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: