6057/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Anerkennung als Contergan-Opfer

 

 

 

Laut Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 4380/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Entschädigung für Contergan-Opfer, 4277/AB, ist nunmehr vorgesehen, dass seitens des Bundesministeriums für Gesundheit für österreichische Contergan-Geschädigte 2010 2,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die genaue Art der Auszahlung an Betroffene, wie der Nachweis der Schädigung zu erbringen ist und andere Detailfragen waren zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung noch in Ausarbeitung, wobei allerdings von einer Einmalzahlung ausgegangen wird.

 

Unklarheit herrscht aber leider bei der Beurteilung, welche Personen als Contergan-Opfer eingestuft werden und damit eine finanzielle Entschädigung erhalten sollen. Es gibt in Österreich nämlich Personen, die Contergan-typische Leiden und Beschwerden aufweisen und seit langem mit Folgeschäden zu kämpfen haben, aufgrund ihres Geburtsdatums bislang jedoch nicht als Contergan-Opfer anerkannt und daher von Förderungen ausgeschlossen werden.

 

Offiziell wurde das Schlaf- und Beruhigungsmittel "Contergan" am 1. Oktober 1957 auf den Markt gebracht und besonders auch für Schwangere beworben. In Österreich wurde das Medikament unter dem Produktnamen "Softenon" vom Gesundheitsministerium zugelassen und rezeptpflichtig vertrieben. Bis zum Verbot des Wirkstoffes Thalidomid Ende 1961 wurden weltweit an die 10.000 missgebildete Kinder geboren. Die ca. 3.000 Überlebenden sind heute zwischen 46 und 52 Jahre alt und leiden wegen den seit Geburt bestehenden körperlichen und/oder organischen Fehlbildungen auch unter erheblichen gesundheitlichen Spätfolgen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 


 

Anfrage

 

 

1.    Wann müssen Personen geboren sein, um als Contergan-Opfer anerkannt zu werden?

 

2.    Aus welchen Grünen werden Personen, die zu einem früheren Zeitpunkt geboren wurden und Contergan-übliche Beschwerden und Leiden aufweisen, nicht als Contergan-Opfer anerkannt?

 

3.    Können Sie ausschließen, dass Contergan vor der offiziellen Marktzulassung an Patienten „ausprobiert“ wurde?

 

4.    Wenn ja, warum und in welcher Form wurden vor der Marktzulassung Tests durchgeführt?

 

5.    Wenn nein, werden Sie jene Personen, die vor der offiziellen Marktzulassung von Contergan geboren wurden und dennoch Contergan-übliche Leiden und Beschwerden aufweisen, einer ärztlichen Untersuchung und Tests unterziehen und allenfalls in die Auszahlung einer finanziellen Entschädigung einbeziehen?

 

6.    Können Sie ausschließen, dass vor der Marktzulassung von Contergan Medikamente auf dem Markt waren, die ähnliche Wirkstoffe enthalten haben und damit direkt für Folgeschäden verantwortlich sind?

 

7.    In welcher Höhe wurden bislang Entschädigungen für anerkannte Contergan-Opfer ausbezahlt?

 

8.    Wie hoch ist die finanzielle Entschädigung im Einzelfall?