6063/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Themessl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend OGH-Urteil 200-Stück-Regelung
„Trotz OGH-Urteil Zigarettenimport unverändert
Der OGH hat die Importbeschränkung von 200 Zigaretten aus Slowenien für rechtswidrig erklärt und eine einstweilige Verfügung erlassen. Allerdings ändert dass nichts am Tabakgesetz, es geht um das Tabaksteuergesetz. Man darf weiterhin nur 200 Stück einführen.
Weiterhin nur 200 Stück einführen
Viele Raucher hatten sich am Dienstag nach Bekanntwerden des OHG-Urteils zu früh gefreut. Die von Österreich zum Schutz der heimischen Trafikanten vor zwei Jahren eingeführte Einfuhrbeschränkung widerspricht laut dem „Obersten Gerichtshof“ dem EU-Recht.
Horst Mairitsch vom Zollamt Klagenfurt: „Die Reisefreigrenze von 800 Stück betrifft das Tabaksteuergesetz. Das in Frage stehende Gesetz, das Tabakgesetz, regelt, dass die Warnhinweise in deutscher Sprache unablösbar und unauflösbar angebracht sein müssen. Das hat mit der Reisefreigrenze als solches nichts zu tun.“
Aus Sicht der Zöllner sei die Rechtslage unverändert, die Kontrollen bleiben unverändert, so Mairitsch.
Unterlassungsklage gegen Trafikanten
Der Mandant von Rechtsanwalt Egon Engin-Deniz, Ronald Seunig, Betreiber des Einkaufszentrums „Excalibur City“ an der österreichisch-tschechischen Grenze, hatte eine Unterlassungsklage gegen das Bundesgremium der österreichischen Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Österreich angestrengt.
Seunig ist gegen die Kampagne „Eine miese Nummer“ vor Gericht gezogen, bei der sich die Tabaktrafikanten mit Flugzetteln und im Internet gegen „gefälschte und geschmuggelte Zigaretten“ gewehrt hätten. Seunig hat daraufhin eine Unterlassungsklage gegen „pauschale Unterstellungen“ eingebracht.
In den beiden ersten Instanzen wurden die Begehren der Klägerin, der tschechischen Seunig-Firma Ronja, abgewiesen. Der OGH hat Seunig nun aber in zwei von sechs Punkten recht gegeben und eine Einstweilige Verfügung erlassen. Seunig hat auch Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, das Verfahren ist noch im Gange.
Rechtsanwalt: Strafen zurückfordern
Laut Engin-Deniz gelten ab sofort wieder Freigrenzen von 800 Stück Zigaretten. Anhängige Strafverfahren sowie bereits bezahlte Strafen seien somit gegenstandslos bzw. können zurückgefordert werden, so der Jurist.
„Wir werden jetzt auch Schadenersatzansprüche zu prüfen haben“, kündigte Seunig laut Mitteilung an. „Es kann nicht sein, dass ein Land wieder und wieder Gesetze zum Schutz ihrer Monopolschützlinge erlässt, auch wenn von vornherein klar ist, dass diese Gesetze eigentlich rechtswidrig sind.“
Trafikanten warten auf Hauptverfahren
Der Anwalt des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten, Dieter Hauck, wies auf APA-Anfrage darauf hin, dass die Kampagne schon mit Beginn des Verfahrens eingestellt wurde und dass es sich beim aktuellen OGH-Beschluss lediglich um eine Einstweilige Verfügung handle. Ob und wann das Hauptverfahren weitergeht, konnte er nicht sagen.“ (orf on, 15.6.2010)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Welche Auswirkungen hat dieses OGH-Urteil bzw. die Einstweilige Verfügung auf den Import ausländischer Zigaretten nach Österreich generell?
2. Welche Auswirkungen hat dieses OGH-Urteil bzw. die Einstweilige Verfügung auf die österreichischen Trafikantinnen und Trafikanten und den durch diese zu erzielenden Tabakwarenumsatz?
3. Wird es wiederum zu einer gleichen oder ähnlichen Situation wie im Sommer/Herbst 2007 kommen, wo die Politik monatelang zum Schaden der österreichischen Trafikantinnen und Trafikanten untätig gewesen ist, bis man etwas unternommen hat?
4. Welche Auswirkungen hat dieses OGH-Urteil bzw. die Einstweilige Verfügung auf die Ansprüche an den Solidaritäts- und Strukturfonds derzeit und in Zukunft?
5. Wird derzeit an einer Abänderung der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung im Bundesministerium für Finanzen gearbeitet?
6. Soll durch diese Abänderung der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung die Anspruchshürde für die Trafikanten erhöht werden bzw. was ist der genaue Inhalt dieser Abänderung?
7. Welche Maßnahmen wird das Bundesministerium für Finanzen setzen, um die österreichischen Trafikantinnen und Trafikanten vor Umsatzeinbrüchen zu schützen?
8. Welche Auswirkungen hat dieses OGH-Urteil bzw. die Einstweilige Verfügung auf die österreichischen Tabaksteuereinnahmen?
9. Welche Maßnahmen wird das Bundesministerium für Finanzen setzen, um die österreichischen Tabaksteuereinnahmen in diesem Zusammenhang zu schützen?