6067/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Solidaritäts- und Strukturfonds für Trafikanten

 

 

Im MM-Monopolmagazin Mai/Juni 2010 werden die Österreichischen Trafikantinnen und Trafikanten durch die Monopolverwaltung unter Punkt 2. über folgende „Neuerung“ informiert:

 

2) Informationen zum Solidaritätsfonds

Die Berechnung der Anspruchsberechtigten im ersten Quartal 2010 und die Auszahlung der Beträge erfolgt am 10. Juni 2010.

Wir möchten noch einmal über diesem Wege mitteilen, dass der Anspruch für eine finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds für die vergangenen Jahre (2006-2009) mit 30. Juni 2010 erlischt. Ein Antrag für die letzten Jahre kann daher nur noch bis Ende des Monats gestellt werden.

Sollten Sie daher noch kein Ansuchen ausgefüllt und an die Monopolverwaltung geschickt haben, können Sie sich auf unserer Homepage www.mvg.at unter der Linkabfolge Trafikanten – Solidaritätsfonds über die genauen Bedingungen des Solidaritäts- und Strukturfonds informieren. Auch das Antragsformular kann unter folgendem Link herunter geladen werden: http://mvg.at/Solidaritätsfonds . Bitte faxen

(01/319 00 30 40 ) mailen (solidaritaetsfonds@mvg.at) oder schicken Sie uns das asugefüllte Ansuchen an folgende Adresse: Monopolverwaltung GesmbH, Porzellangasse 47, 1090 Wien.

Die nächste Auszahlung für das zweite Quartal 2010 erfolgt Mitte September.“

 

Der § 6 der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung – Förderkriterien und Berechnung der Förderung sieht jedoch die Förderwürdigkeit ab dem 2. Halbjahr 2007 vor, unabhängig davon, wann der Trafikat das Ansuchen an den Solidaritäts- und Strukturfonds gestellt hat. Ein „Erlöschen des Anspruchs“ ist rechtlich nicht festgelegt. Um hier eine Änderung vorzunehmen, müsste die Solidaritäts- und Strukturfondsordnung auf der Grundlage des § 14a und § 37a TabMG 1996 durch das Bundesministerium für Finanzen entsprechend geändert werden. Diese tritt zudem erst nach Veröffentlichung in der Wiener Zeitung in Kraft.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Zu welchem Zeitpunkt wurde der § 6 der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung durch das Bundesministerium für Finanzen abgeändert?

2.    Wann wurde diese Änderung des § 6 der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung durch das Bundesministerium für Finanzen in der Wiener Zeitung veröffentlicht?

3.    Wer hat diese Änderung des § 6 der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung angeregt?

4.    Wer hat diese Änderung des § 6 der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung beschlossen?

5.    Welche Begründung gibt es für diese Änderung des § 6 der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung?

6.    Hat das Bundesgremium der Tabaktrafikanten dieser Änderung des § 6 der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung zugestimmt?

7.    Wie argumentiert man die Ungleichbehandlung von Trafikanten, die für einen Zeitraum, in dem Sie nach den Grundlagen der Solidaritätsfondsordnung und des TabMG 1996 einen Anspruch auf einen Zuschuss, und den Antrag vor dem 30.Juni 2010 gestellt haben und jenen, die nach dem 30.Juni 2010 einen diesbezüglichen Antrag gestellt haben?

8.    Welche anderen Förderungsmittel stehen diesen Trafikanten nach dem 30.Juni 2010 für erlittene Umsatzeinbußen zwischen dem 1.Juli 2007 und dem 31.Dezember 2009 als Anspruchsgrundlage zur Verfügung?

9.    Wer hat die Trafikanten zu welchem Zeitpunkt über diese Änderung zu deren Lasten informiert?

10. Können Sie es ausschließen, dass es zu weiteren Verschlechterungen im Zusammenhang von Ansprüchen der Trafikanten gegenüber dem Solidaritätsfonds in Zukunft kommen wird?